Jihadismus - 18-Jähriger in Krems wegen IS-Postings vor Gericht 1

Krems (APA) - Ein 18-Jähriger ist am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Krems vor einem Schöffengericht f...

Krems (APA) - Ein 18-Jähriger ist am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Krems vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen gestanden. Die Staatsanwaltschaft warf dem russischen Staatsbürger vor, im Jahr 2014 Ideologie und propagandistische Botschaften des IS („Islamischer Staat“) auf Facebook verbreitet und terroristische Straftaten gutgeheißen zu haben.

Laut der Anklageschrift postete der Beschuldigte in dem Sozialen Netzwerk unter anderem eine Fotografie, die das Hissen der IS-Fahne auf einem Gebäude inmitten von Kampfhandlungen zeigt, und schrieb dazu, diese Flagge werde bald auch in Wien hängen. Ein Video, in dem ein mit einer Kalaschnikow Bewaffneter den Kampf im Jihad verherrlicht und am Ende - tot - als Shaheed (getöteter Gotteskrieger) gepriesen wird, soll er ebenso ins Netz gestellt haben wie ein Foto von sich selbst, das Gesicht als IS-Kämpfer verhüllt.

Der bisher unbescholtene, bei seinen Eltern lebende beschäftigungslose Jugendliche habe - zumindest im Tatzeitraum - eine radikal-religiöse Einstellung vertreten und zum Ziel gehabt, Unterstützer für die Errichtung eines Kalifats in Österreich zu gewinnen. Er hatte laut Anklage direkten Kontakt zu einem Kämpfer in Syrien, der auch als IS-Propagandist des deutschen Raums fungierte - dessen Facebook-Seite wies über 3.000 „Freunde“ auf. Der damals 17-Jährige, der den Mann bei einer Demonstration in Wien kennengelernt hatte, habe sich mit ihm unter anderem über die mögliche Platzierung einer Bombe in Wien unterhalten. Der Angeklagte habe auch Kontakt zu Personen aus Österreich gehabt, die in den Jihad zogen und seinen Angaben nach dort starben.

Im Zuge der Ermittlungen waren Mobiltelefone und USB-Sticks des Jugendlichen sichergestellt worden. Als Tatort wurde das Waldviertel angegeben, wo die Asylwerber gewohnt hatten. Für die Staatsanwaltschaft ergibt sich die subjektive Tatseite aus den geposteten Inhalten und den bisherigen Aussagen des Beschuldigten, der in seinen Vernehmungen angegeben hatte, Mitglied des IS gewesen zu sein.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Sein Verteidiger Josef Gallauner sah es im Eröffnungsplädoyer zwar als Fakt an, dass der Angeklagte Facebook-Postings veröffentlicht habe, die „unschön“ seien. Sein Mandant sei jetzt aber „auf einem guten Weg“. Er mache gerade eine Lehrlingsausbildung als Maler und habe sich „von seinen Freunden distanziert“. Sein Vater gebe ihm zurzeit sehr viel Halt.

Der Rechtsanwalt führte weiters an, dass der 18-Jährige schon vor der Polizeiintervention seine Facebook-Accounts gelöscht habe. Eine Gutheißung terroristischer Aktivitäten sehe er zum Teil, räumte Gallauner ein, eine Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung aber nicht. Nach den Eröffnungsvorträgen wurde aufgrund des jugendlichen Alters des Beschuldigten die Öffentlichkeit ausgeschlossen.