Karl Dall muss wieder vor Schweizer Gericht

Zürich/Hamburg (APA/dpa) - Der deutsche Entertainer Karl Dall (74) muss im Rechtsstreit um die angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Jou...

Zürich/Hamburg (APA/dpa) - Der deutsche Entertainer Karl Dall (74) muss im Rechtsstreit um die angebliche Vergewaltigung einer Schweizer Journalistin erneut vor Gericht. Die Berufungsverhandlung werde am 28. September stattfinden, teilte das Obergericht des Kantons Zürich am Dienstag mit. Auch Dalls Anwalt Marc Engler rechnet mit einem Urteil am selben Tag.

Das Bezirksgericht hatte am 9. Dezember 2014 erklärt, es lägen keine Beweise für die Behauptung der Journalistin vor, Dall habe sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel zum Sex gezwungen. Das Gericht sprach dem Entertainer eine Entschädigung von 10.000 Franken (9.610 Euro) zu.

Die Klägerin, die wegen Stalkings von Prominenten in zwei anderen Fällen vorbestraft ist, hatte trotz des Freispruchs von Dall auf eine Berufungsverhandlung beharrt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet.