Europäischer Gerichtshof verurteilte Italien wegen Schwulenrechten
Rom/Straßburg (APA) - Italien muss Homosexuellenpaare rechtlich anerkennen. Dies betonte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGM...
Rom/Straßburg (APA) - Italien muss Homosexuellenpaare rechtlich anerkennen. Dies betonte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der Italien am Dienstag wegen Verletzung der Rechte von drei Schwulenpaaren verurteilt hat.
Laut den Richtern in Straßburg verletze Italien Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte bezüglich des Respekts des privaten und familiären Lebensbereichs, weil das italienische Recht keine legale Anerkennung von Schwulenpaaren vorsieht. Die italienische Gesetzgebung erfülle nicht die fundamentalen Rechte eines in einer stabilen Beziehung lebenden Paares, hieß es in der Urteilsbegründung. Der EGMR forderte die Legalisierung von hetero- und homosexuellen Lebenspartnerschaften in Italien.
Das Urteil folgt der Klage von drei italienischen Schwulenpaaren, die vergebens den Antrag auf eine Ehe in Italien eingereicht hatten, weil Italiens Recht keine Homosexuellen-Ehen vorsieht. Der EGMR betonte, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates mehrheitlich Homosexuellen-Ehen anerkennen. Auch das italienische Verfassungsgericht habe das Parlament in Rom immer wieder aufgefordert, Schwulenpaaren rechtlichen Schutz zu sichern.
Italien ist das einzige große westeuropäische Land, in dem es bisher keinerlei gesetzliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften gibt. Die Mitte-Links-Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi möchte dies nun aber ändern und bis zum Jahresende eine zivile Lebenspartnerschaft einführen. Der Gesetzentwurf steckt derzeit allerdings im Senat, dem Oberhaus des Parlaments, fest.
Gegen das Vorhaben kämpfen auch Vertreter der als Juniorpartner an Renzis Regierung beteiligten Partei Neue rechte Mitte, eine Abspaltung der Forza Italia des ehemaligen Regierungschefs Silvio Berlusconi. Diese sind nicht grundsätzlich gegen die Einführung einer Lebenspartnerschaft, lehnen es aber ab, Homosexuellen die Adoption von Kindern ihrer Partner zu erlauben und gegenseitige Pensionsansprüche zu gewähren.
~ WEB http://www.echr.coe.int/echr/ ~ APA216 2015-07-21/11:55