Mordanklage nach 13 Stichen auf Hausmeister
Innsbruck – Im November 2014 hatte ein Bewohner eines Reichenauer Wohnhauses den Hausmeister im Streit mit 13 Messerstichen getötet. Darauf ...
Innsbruck –Im November 2014 hatte ein Bewohner eines Reichenauer Wohnhauses den Hausmeister im Streit mit 13 Messerstichen getötet. Darauf legte der 45-Jährige in der Wohnung einen Brand und warf noch schnell Schmuck aus dem Wohnungsfenster. „Die Tat hat eine Mordanklage verbunden mit versuchter Brandstiftung zur Folge. Dazu einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“, bestätigte gestern Staatsanwalt Florian Oberhofer der TT. Nicht beweisbar war hingegen, dass der 45-Jährige auch für eine zeitnahe Brandstiftung in der Tiefgarage und das Öffnen des Gashahns im selben Wohnhaus verantwortlich wäre.
Der Schwurgerichtsprozess wird nun schon im Herbst stattfinden, da Verteidiger Markus Abwerzger die Anklage nicht beeinsprucht. Abwerzger: „Der Psychiater muss mir im Prozess erst erklären, warum ein Täter nach so einer Tat noch am Tatort bleiben und Polizisten ansprechen sollte. Das würde ein Zurechnungsfähiger doch niemals tun!“ (fell)