Ukraine - Interpol strich Janukowitsch von Fahndungsseite

Kiew/Wien (APA) - Die internationale Polizeibehörde Interpol hat Viktor Janukowitsch von seiner Fahndungsseite im Internet gelöscht. Gleichz...

Kiew/Wien (APA) - Die internationale Polizeibehörde Interpol hat Viktor Janukowitsch von seiner Fahndungsseite im Internet gelöscht. Gleichzeitig, so erklärte sein britischer Anwalt am Dienstag, wurde auch die internationale Fahndung nach dem ukrainischen Ex-Präsidenten eingestellt. Interpol hatte seit dem 12. Jänner 2015 nach Janukowitsch suchen lassen.

Die Streichung Janukowitschs von der Interpol-Fahndungsliste sei erfolgt, nachdem das ehemalige Staatsoberhaupt Rechtsmittel gegen die Fahndung eingebracht hatte. Demnach sieht sich Janukowitsch selbst als politisch verfolgt, wie sein britischer Rechtsanwalt Joseph Hage Aarsonson via Pressemitteilung mitteilte. Interpol habe als Reaktion die „rote Ausschreibung“ Interpols (Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung, Anm.) aufgehoben, die Fahndungsmitteilung aus dem Internet entfernt und Interpol-Mitgliedstaaten Zugriff auf jene Daten gesperrt, die der Polizeibehörde über Janukowitsch vorlägen.

Interpol hatte Janukowitsch sowie Ex-Premierminister Mykola Asarow und Ex-Finanzminister Juri Kolobow am 12. Jänner 2015 auf seine internationale Fahndungsliste gesetzt. Grundlage dafür war ein eher obskur anmutendes Ermittlungsverfahren in der Ukraine, das - so bestätigte damals die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der APA - im Zusammenhang mit der Privatisierung des ukrainischen Telekomkonzerns Ukrtelekom durch die österreichische Investmentfirma EPIC im Jahr 2011 stand.

Während den Österreichern und ihren ukrainischen Mitarbeitern selbst keine Vorwürfe gemacht wurden, sollen nach Angaben ukrainischer Ankläger Janukowitsch, Asarow und Kolobow auf Basis einer angeblichen Nichterfüllung der Ukrtelekom-Privatisierungsbedingungen eine Veränderung im ukrainischen Staatshaushalt erwirkt haben. Dadurch sei dem Staat ein Schaden von 220 Millionen Hrywnja (damals etwa 21 Millionen Euro) zugefügt worden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Während Janukowitsch nunmehr von der internationalen Fahndungsliste gestrichen wurde, wurde nach Asarow und Kolobow laut Interpol-Homepage weiterhin gesucht.

Ob die Privatisierungsbedingungen bei Ukrtelekom überhaupt verletzt wurden ist strittig: EPIC, das seine Ukrtelekom-Anteile 2013 an Strukturen des Donezker Oligarchen Rinat Achmetow weiterverkaufte, sowie die für Privatisierungen verantwortliche staatliche Agentur in der Ukraine bestreiten dies. Mit dem damaligen Präsidenten Janukowitsch gebe es keinen Zusammenhang, betonte EPIC-Geschäftsführer Peter Goldscheider im Februar gegenüber der APA.

Kiewer Staatsanwälte und manche Parlamentarier vertreten freilich einen konträren Standpunkt. Die Causa ist laut Angaben des ukrainischen Gerichtsregisters nach wie vor beim Höchsten Verwaltungsgericht der Ukraine anhängig, das über diese zivil- und verwaltungsrechtlich relevante Frage entscheiden soll.

Auf das in diesem Zusammenhang laufende ukrainische Strafverfahren gegen Janukowitsch und andere, so erklärte im Juni der stellvertretende ukrainische Generalstaatsanwalt Dawit Sakwarelidse gegenüber der APA, habe dieses Verfahren beim Höchsten Verwaltungsgericht jedoch keinen Einfluss.