Sexattacke in Gmunden: Strafe von 18 auf 20 Jahre erhöht
Der Oberste Gerichtshof in Wien verwarf die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufung des Angeklagten.
Wien, Gmunden – Eine brutale und letztlich tödliche Sexattacke in Gmunden hat am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof in Wien ihren rechtlichen Abschluss gefunden. Die Strafe für einen 38-jährigen Bekannten des Opfers wurde von 18 auf 20 Jahre erhöht. Die Nichtigkeitsbeschwerden des Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft verwarf das Höchstgericht, ebenso die Berufung des Beschuldigten gegen das Strafausmaß.
Ein Schwursenat hatte den 38-Jährigen in Juli 2014 der Vergewaltigung und des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Die Tat wurde in der Nacht auf den 7. Juli 2013 verübt. Die Frau war nach der Rückkehr von einer Feier im Garten ihres Hauses offenbar vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden. Erst nach zwei Tagen wurde sie gefunden und in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wo sie schließlich starb. Sie erlangte davor nicht mehr das Bewusstsein und konnte daher auch keine Angaben zu dem Vorfall machen.
Wenige Tage nach der Bluttat wurde ein 38-jähriger Bekannter des Opfers festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er will einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt haben und weist jede Schuld an ihrem Tod zurück. (APA)