Burgenländer klagte Helene Fischer: Bezirksgericht nicht zuständig

Mattersburg (APA) - Im Zivilprozess des Burgenländers Heimo Eitel gegen Schlagerstar Helene Fischer hat sich das Bezirksgericht Mattersburg ...

Mattersburg (APA) - Im Zivilprozess des Burgenländers Heimo Eitel gegen Schlagerstar Helene Fischer hat sich das Bezirksgericht Mattersburg laut ORF Burgenland für „örtlich nicht zuständig“ erklärt. Der Pensionist, der an ALS (Amyotropher Lateralsklerose) leidet, wirft Fischer vor, ihn bei einer Begegnung am Rande eines Konzertes in Mörbisch 2014 ausgelacht und ihn damit als Behinderten diskriminiert zu haben.

Gegen die mit 9. Juli datierte Entscheidung des Bezirkgerichtes könne innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden. Die Entscheidung sei laut Landesgericht Eisenstadt noch nicht rechtskräftig.

Eitels Anwalt, Klaus Philipp, erläuterte bereits bei der zweiten Verhandlung im Zivilprozess vor exakt einem Monat, dass sein Mandant - sollte sich das Bezirksgericht Mattersburg als nicht zuständig erklären - den Unzuständigkeitsbeschluss des Bezirksgerichts durch Rekurs bekämpfen müsste. Für die Rekursentscheidung sei das Landesgericht Eisenstadt zuständig, sagte er damals. Laut Philipp könne Eitel auch bei Nicht-Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Ansprüche geltend machen. Dies wäre seiner Meinung nach in Deutschland zu verfolgen.

Wie es in dem Fall weitergeht, war zunächst nicht bekannt. Eitels Anwalt befindet sich derzeit auf Urlaub, hieß es auf APA-Anfrage aus seinem Büro.