Sexattacke in Gmunden 2 - Angeklagter „fassungslos“
Gmunden/Wien (APA) - Der zum Tatzeitpunkt 38 Jahre alte Angeklagte nahm das Urteil „fassungslos“ auf, wie sein Verteidiger Rene Haumer nach ...
Gmunden/Wien (APA) - Der zum Tatzeitpunkt 38 Jahre alte Angeklagte nahm das Urteil „fassungslos“ auf, wie sein Verteidiger Rene Haumer nach der Urteilsverkündung im Interview sagte. In Absprache mit seinem Mandanten werde er wegen der Straferhöhung von 18 auf 20 Jahre „bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen“. Mit dem Spruch des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist das Urteil rechtskräftig.
„Ich kann nur sagen, was ich weiß, dass ich Frau S. nicht vergewaltigt und ermordet habe. Ich bitte Sie, dieses Fehlurteil aufzuheben“, sagte der mittlerweile 40-Jährige kurz vor der Urteilsverkündung zu Senatsvorsitzenden Michael Danek in dem brechend vollen und heißen Verhandlungssaal. Während der Urteilsverkündung schüttelte er ständig den Kopf, ehe er rasch von der Justizwache abgeführt wurde.
Der Angeklagte wurde vor einem Jahr am Landesgericht Wels wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung zu 18 Jahren Haft verurteilt. Dagegen legten beide Parteien sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung ein. Verteidiger Haumer kritisierte den Einsatz Sachverständiger, die sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das Gericht tätig gewesen waren, und sah darin eine Befangenheit.
Der OGH-Senat gab den Beschwerden vonseiten der Verteidigung nicht statt und sah stattdessen das Tatunrecht und die Täterschuld als „besonders schwer“ an. Deshalb kam eine Reduktion der Strafe nicht in Betracht, wie Vorsitzender Danek ausführte. „Da ist eine Erhöhung geboten.“ Von einer lebenslangen Strafe wurde Abstand genommen, „weil die Tat nicht sorgfältig geplant war, sondern triebbedingt spontan ausgeführt wurde“, erläuterte Danek. „Das Urteil ist rechtskräftig. Der Fall ist somit abgeschlossen.“
Der 40-Jährige leugnete stets die tödliche Sex-Attacke. Er gab lediglich zu, mit der Frau nach einer Vereinsfeier in Gmunden einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Tatsächlich wurde die 51-Jährige zwei Tage nach der Feier halb nackt und bewusstlos in ihrem Garten gefunden, wenig später starb die Frau im Krankenhaus infolge ihrer Verletzungen.
~ WEB http://www.ogh.gv.at/ ~ APA264 2015-07-22/12:42