Polen: Umstrittenes In-Vitro-Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet
Warschau (APA) - Der polnische Präsident Bronislaw Komorowski hat das umstrittene Gesetz zur Regelung der künstlichen Befruchtung unterzeich...
Warschau (APA) - Der polnische Präsident Bronislaw Komorowski hat das umstrittene Gesetz zur Regelung der künstlichen Befruchtung unterzeichnet. Er kündigte dabei am Mittwoch gleichzeitig an, dass er das Gesetz an das Verfassungsgericht weiterleiten wird, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit untersucht.
Komorowski ist nämlich skeptisch gegenüber der vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeit der Entnahme von Keimzellen von Spendern, die nicht in der Lage sind, bewusst ihre Einwilligung zu geben. Das Gesundheitsministerium erklärte, dass diese Möglichkeit nur bei medizinischen Indikationen - wie Minderjährigen oder entmündigten Personen, um die Fruchtbarkeit für die Zukunft sichern zu können - zulässig sei.
Das Unterhaus Sejm hatte das umstrittene Gesetz Ende Juni unter heftigem Protest konservativer Politiker und der katholischen Kirche verabschiedet. Der Senat akzeptierte vor zwei Wochen nach einer hitzigen 14-stündigen Debatte das Dokument ohne Änderungen, obwohl schließlich neun Senatoren der rechtsliberalen Regierungspartei Bürgerplattform (PO) und alle Abgeordneten der mitregierenden Bauernpartei PSL gegen das Gesetz stimmten.
Die rechtsliberale Regierung in Polen versuchte seit Jahren gegen den Widerstand der einflussreichen katholischen Kirche, einen klaren rechtlichen Rahmen für die In-Vitro-Fertilisation zu schaffen. Bisher wird die künstliche Befruchtung zwar in Privatkliniken praktiziert, doch müssen die Paare dafür allein die Kosten tragen. Im März 2013 beschloss die Regierung per Dekret ein dreijähriges Programm zur Finanzierung der Methode bei 15.000 Paaren. Dieses läuft seit dem 1. Juli 2013.
Mit dem neuen Gesetz soll die In-vitro-Methode Ehepaaren und Menschen in Lebensgemeinschaften zugänglich gemacht werden, nachdem alle anderen Methoden mindestens zwölf Monate erfolglos versucht wurden. Zugelassen werden soll eine Befruchtung mit maximal sechs Embryonen.
Das neue Gesetz verbietet zugleich deren Heranzüchtung zu anderen Zwecken als der künstlichen Befruchtung. Ebenso soll die Präimplantationsdiagnostik zur Wahl phänotypischer Merkmale wie das Geschlecht eines Kindes verboten bleiben - es sei denn, eine solche Untersuchung ermögliche es, Embryonen mit möglicherweise unheilbaren Krankheiten auszusondern. Das Gesetz verbietet auch die Vernichtung von Embryonen, die zur normalen Entwicklung fähig sind. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.