Tödlicher Unfall mit Heißluftballon in Tirol - Pilotin freigesprochen
Innsbruck (APA) - Nach einem tödlichen Unfall mit einem Heißluftballon in Tirol im August 2013 ist die Pilotin am Mittwoch am Landesgericht ...
Innsbruck (APA) - Nach einem tödlichen Unfall mit einem Heißluftballon in Tirol im August 2013 ist die Pilotin am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck freigesprochen worden. Beim Aussteigen der Passagiere hatte ein 66-jähriger Ballonhelfer versucht das Gefährt niederzuhalten. Der Mann war aber mit in die Höhe gezogen worden und rund 70 Meter in den Tod gestürzt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Florian Oberhofer gab keine Erklärung ab und der Vertreter der Familie des Opfers, Albert Heiß, meldete noch im Gerichtssaal Berufung an. Die Staatsanwaltschaft hatte der 52-jährigen Pilotin des Ballons vorgeworfen, durch unsachgemäßes Agieren nach der Landung die Sicherheit von vier Passagieren gefährdet und den Tod des Ballonhelfers verursacht zu haben. Sie war wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt worden.
Die 52-jährige Steirerin hatte sich vor Richterin Helga Moser nicht schuldig bekannt. Sie habe die Passagiere aus Deutschland sachgemäß eingewiesen und auch das Landemanöver erklärt, verteidigte sich die Pilotin. Dabei sollten die bereits ausgestiegenen Fahrgäste gemeinsam mit einem Helfer den Ballon solange halten, bis alle Passagiere den Korb verlassen hätten. Als der Ballon kurz nach der Landung noch mal in die Höhe gestiegen sei, habe sie sofort gerufen, dass alle den Korb loslassen sollen, sagte die Angeklagte. Der 66-Jährige habe jedoch nicht losgelassen und sei mit in die Höhe gestiegen, bis ihn schließlich die Kräfte verlassen hatten.
„Ich habe Sie nicht freigesprochen, weil Sie alles richtig gemacht haben, sondern weil ich denke, dass der Tod des Mannes Ihnen nicht zurechnbar ist“, begründete die Richterin das Urteil. Die Pilotin soll nämlich nach der Landung den Ballon noch mal angeheizt haben, um ihn näher zur Straße zu bewegen. „Sie haben mit diesem Versetzmanöver gegen die Vorschriften verstoßen und damit waren Ihre Handlungen auch kausal für den Tod des Helfers verantwortlich“, meinte Moser. Trotzdem sei es letztendlich eine Fehlentscheidung des Opfers gewesen, weil er gedacht habe, dass er den Ballon noch am Boden halten könne, fügte die Richterin hinzu.