Drei Monate Haft für Messerstiche in Klagenfurter Gefängniszelle
Klagenfurt (APA) - Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein 52-Jähriger Häftling wegen Körperverletzung zu drei Monaten Haft verurtei...
Klagenfurt (APA) - Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein 52-Jähriger Häftling wegen Körperverletzung zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Im November 2014 hatte er in der Justizanstalt Klagenfurt seinen Zellengenossen mit einem Messer attackiert und verletzt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Im Laufe der Verhandlung, die am Mittwoch fortgesetzt wurde, kamen auch die beiden Justizwachebeamte zu Wort, die in die Zelle des Angeklagten und seines Mithäftlings gerufen wurden. Sie sagten aus, dass sie die beiden Häftlinge in unterschiedliche Zellen gebracht hätten - der Angeklagte habe leichte Kopfverletzungen, sein Kontrahent blutende Schnittwunden an beiden Oberschenkeln davongetragen. Unter dem Bett des Angeklagten wurde ein laut Gutachten „stumpfes Jausenmesser“ gefunden, das zu den Verletzungen geführt haben könne.
Bei seiner Befragung änderte der Angeklagte, der aktuell wegen Nötigung und gewerbsmäßigem Diebstahl einsitzt, mehrmals seine Aussage. Ja, es könne sein, dass er seinen Zellengenossen mit dem Messer verletzt haben könnte, sagte er einmal. Auf die nächste Frage von Einzelrichterin Akiko Kropfitsch gab er an, das Messer nie in der Hand gehabt zu haben, weswegen er von der Richterin als „nicht glaubwürdig“ bezeichnet wurde. Schließlich willigte der Angeklagte ein, seinem Mithäftling 100 Euro Teilschmerzensgeld zu bezahlen.