USA

165-facher Schuldspruch: Beratungen über Strafmaß

Dem 27-Jährigen droht die Todesstrafe.

Bei dem „Batman-Amoklauf“ kamen zwölf Menschen ums Leben. Dem Kinomörder von Aurora droht die Todesstrafe.

Centennial – Eine Woche nach dem 165-fachen Schuldspruch für den Kinomörder von Aurora hat das Verfahren zur Festlegung des Strafmaßes begonnen. Dem 27-jährigen James Holmes droht die Todesstrafe, weil er vor drei Jahren bei der Premiere eines „Batman“-Filmes zwölf Menschen erschossen hat. Die Verteidigung forderte die Einweisung in die Psychiatrie, weil der Täter krank sei.

Eine Entscheidung wird frühestens im nächsten Monat erwartet. Holmes war in 165 Fällen angeklagt worden: Für jeden der zwölf Toten des Mordes und des Totschlags, für jeden der 70 Verletzten des versuchten Mordes und versuchten Totschlags und einmal, weil er seine Wohnung mit Sprengsätzen versehen hatte. Nach nur eineinhalb Tagen hatten die zwölf Geschworenen ihn in jedem Fall schuldig gesprochen.

Die gleichen Geschworenen werden jetzt noch einmal die Argumente von Anklage und Verteidigung hören und dann erneut hinter verschlossenen Türen beraten, diesmal über das Strafmaß. Die Todesstrafe wurde in Colorado zwar in den vergangenen 40 Jahren nur einmal vollstreckt. Sie ist aber nach wie vor legal und wegen der Schwere des Verbrechens halten Beobachter sie für möglich.

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