Ballon-Prozess: Ankläger berief gegen Freispruch
Innsbruck, Oberndorf – Nach dem tödlichen Ballonunglück in Oberndorf von 2013 wurde gestern am Landesgericht die Ballonpilotin von Gefährdun...
Innsbruck, Oberndorf –Nach dem tödlichen Ballonunglück in Oberndorf von 2013 wurde gestern am Landesgericht die Ballonpilotin von Gefährdung der körperlichen Sicherheit und von fahrlässiger Tötung freigesprochen. Ein zur Landung herbeigerufener Helfer wollte den hüpfenden Ballonkorb an Schlaufen hängend zu Boden ziehen und wurde bei einem ungeplanten Aufstieg nach oben gezogen. In 70 Metern Höhe verließen den 66-Jährigen die Kräfte.
Das Gericht sah gestern keine Schuld bei der Pilotin, da sich der Helfer aus freiem Entschluss an den Korb gehängt und nicht losgelassen hätte.
Ein Urteil, gegen das Staatsanwalt Florian Oberhofer noch gestern berief. Oberhofer zur TT: „Wir wenden uns klar gegen den Freispruch. Die Pilotin musste aufgrund ihrer Berufserfahrung damit rechnen, dass der Helfer die Schlaufen ergreift und beim Aufsteigen des Ballons abstürzen wird. Da dieses Ereignis nicht außerhalb der Lebenserfahrung liegt, besteht ein klarer strafrechtlicher Adäquanzzusammenhang zwischen Tun und Absturz.“ (fell)