Die skurrilsten Verkehrsbestimmungen in Europa
Ob 75 Euro für zu laute Musik in Frankreich oder „falscher“ Vorrang im griechischen Kreisverkehr: ÖAMTC-Expertin Kristina Tauer fasst die - für den österreichischen Autofahrer ungewöhnlichsten - Verkehrsbestimmungen im Ausland zusammen.
Wien – Wer sich vor der Autofahrt in den Urlaub nicht informiert, kann leicht in Schwierigkeiten geraten. Im Ausland können unterschiedliche Tempolimits und stark abweichende Mitführpflichten gelten. Außerdem sei der „europäische Mautdschungel“ laut ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer fast schon eine Wissenschaft für sich. Neben diesen gäbe es aber auch Verkehrsbestimmungen, die österreichische Autofahrer als besonders skurril empfinden.
75 Euro für zu laute Musik in Frankreich
In Frankreich ist das Telefonieren mit Bluetooth-Headsets verboten. Interessant ist aber, dass man fix verbaute Freisprechanlagen und an der Sonnenblende befestigte Bluetooth-Einrichtungen verwenden darf.
Auch muss in Frankreich ein Alkohol-Testgerät mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden. „Das Nichtmitführen wird allerdings nicht bestraft“, so die ÖAMTC-Touristikerin. Aktuelles Thema im französischen Verkehr ist allerdings eine Strafe in der Höhe von 75 Euro, wenn laute Musik im Wagen von den Umgebungsgeräuschen ablenkt.
Rauchverbot in Griechenland und San Marino
Während in San Marino das Rauchen am Steuer generell verboten ist, wird es in Griechenland nur bei Anwesenheit von Kindern unter zwölf Jahren strafbar.
Eine weitere griechische Verkehrsbestimmung ist der - für österreichische Autolenker „falsche“ - Vorrang im Kreisverkehr. Diesen hat nämlich das einfahrende Fahrzeug. Auch das Abblendlicht darf in Griechenland tagsüber nicht verwendet werden, es sei denn, es herrschen schlechte Sichtverhältnisse oder das Auto verfügt über ein automatisches Tagfahrlicht.
Eigene Tempolimits für Führerscheinneulinge in Italien
In unserem südlichen Nachbarland gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei Missachtung sind mindestens 530 Euro fällig. „Hat man mehr als 0,5 Promille, kann aber auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden“, weiß Tauer.
Auch gelten in Italien für Führerscheinneulinge in den ersten drei Jahren nach der Führerschein-Ausstellung eigene Tempolimits, während in Kroatien alle Lenker unter 25 Jahren immer zehn km/h langsamer fahren müssen, als regulär erlaubt wäre. Diese Regelung gelte der ÖAMTC-Expertin zufolge zwar prinzipiell nur für kroatische Staatsbürger, sollte aber doch eingehalten werden, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.
Ungewöhnliche Regelungen auch in Ungarn und Spanien
Ähnlich skurrile Verkehrsbestimmungen gibt es auch in Ungarn und Spanien: In Ungarn ist beim Parken besondere Vorsicht geboten, da Samstage per Gesetz zu Werktagen erklärt werden können. Auf am Samstag in der Regel gebührenfreien Parkplätzen müsste dann plötzlich eine Parkgebühr entrichtet werden.
„In Spanien sind während des Tankvorganges alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte abzuschalten“, informiert Tauer. Das betrifft beispielsweise Mobiltelefone und Radio, aber auch die Fahrzeugbeleuchtung. (TT.com)