„Asphalt-Streit“ zweier Autofahrer in Salzburg landete vor Richterin
Salzburg (APA) - Mit dem „Asphalt-Streit“ zweier Autofahrer am 16. April in Salzburg-Kasern hat sich am Freitag eine Strafrichterin befassen...
Salzburg (APA) - Mit dem „Asphalt-Streit“ zweier Autofahrer am 16. April in Salzburg-Kasern hat sich am Freitag eine Strafrichterin befassen müssen. Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft einen Juristen wegen Nötigung und Körperverletzung angeklagt. Der Salzburger, der seine Unschuld beteuerte, soll auf seinen „Rivalen“ losgefahren sein. Dieser wurde laut Strafantrag auf die Motorhaube geschleudert und verletzt.
Das Straßenduell nahm seinen Anfang auf der B156 zwischen Salzburg-Nord und Lengfelden. Die Versionen über den Vorfall sind verschieden. Der 43-jährige Angeklagte sagte, er habe mit seinem SUV relativ zügig die Fahrbahn gewechselt. Der Lenker im Fahrzeug hinter ihm sei knapp aufgefahren und habe gehupt. „Die Ursache war für mich nicht ersichtlich.“ Bei einer Ampel habe er dann mit seinen Armen eine „Gestik des Nichtverstehens“ hinübergedeutet. Laut Angaben des späteren Opfers zeigte der Beschuldigte aber den Mittelfinger, zudem habe ihn der Jurist in der Westautobahn-Unterführung an die Tunnelwand gedrängt.
Zum Eklat kam es dann im Bereich einer Tankstelle nahe des Kreisverkehrs Lengfelden. „Er wollte mich offenbar provozieren. Ich bin dort auf den Parkplatz abgebogen, um der Situation zu entkommen“, erklärte der Beschuldigte vor Strafrichterin Daniela Meniuk-Prossinger. Der andere Lenker bog ebenfalls auf den Parkplatz ein. Dieser sei wild gestikulierend ausgestiegen, habe sich vor seinen Wagen gestellt und sich mit dem Arm auf die Motorhaube gelehnt, sagte der Angeklagte.
„Mein Fahrzeug ist hundertprozentig gestanden. Ich bin nicht auf ihn zugefahren. Ich habe ihm gestikuliert, er möge sich von meiner Motorhaube entfernen. Ich verriegelte die Türen, ich hatte Angst vor ihm. Der Mann war für mich eine physisch imposante Erscheinung. Ich war ein bisschen im Schockzustand, ich bin ja ein friedliebender Mensch“, betonte der 43-Jährige.
Das gelindeste Mittel, damit sich sein Gegenüber von ihm entfernt, sei für ihn gewesen, sein Fahrzeug rollen zu lassen - etwa zehn, 20 Zentimeter nach vorne. „Ich bin davon ausgegangen, dass er sich wegbewegt. In dieser Situation habe ich nicht rational nachgedacht. Ich war in Panik. Ich wollte ihn um Himmels Willen nicht überfahren. Das, was ich falsch gemacht habe, ist: Ich hätte stehen bleiben und die Polizei rufen müssen“, erklärte der Salzburger. Die aggressiven Handlungen seien ausschließlich von dem anderen Mann ausgegangen, betonte Verteidiger Josef Herr.
Als der Gegner „genug weit weg war“, habe er sein Auto beschleunigt und sei weggefahren, schilderte der Beschuldigte. Er habe einen Knall gehört und im Nachhinein vermutet, dass der Mann mit dem Fuß auf die Stoßstange seines Wagens getreten sei. Der Betroffene hatte aber vor der Polizei ausgesagt, dass der Jurist Gas gegeben habe und auf ihn losgefahren sei. Mit Folgen: Er sei auf der Motorhaube gelandet und nach einigen Metern zu Boden gefallen. Dem Gericht liegt auch ein ärztliches Attest vor, wonach eine Verstauchung der Halswirbelsäule und eine Verkalkung der Schulter festgestellt wurde. Es gibt auch zwei Zeugen, die den Vorfall bei der Tankstelle beobachtet und den Beschuldigten mit ihrer Aussage vor der Polizei belastet hatten. Der Prozess wurde schließlich wegen fortgeschrittener Zeit auf 5. August vertagt.