Weißer Klumpen in der Zwischendecke
Innsbruck – Ein Verkaufsmitarbeiter einer Firma musste sich gestern am Landesgericht wegen des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthande...
Innsbruck –Ein Verkaufsmitarbeiter einer Firma musste sich gestern am Landesgericht wegen des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel sowie der Unterdrückung von Beweismitteln verantworten. Arbeitskollegen hatten hinter einer losen Deckenplatte im Pausenraum der Firma eine Tasche entdeckt, in der sich ein weißer, streng riechender Klumpen – mutmaßlich Kokain – sowie Plastiktüten, eine Waage und diverse Utensilien befanden. Als der Angeklagte den Raum betrat und seine drei Kollegen ihm den Fund präsentierten, packte der 40-Jährige die Gegenstände zurück in die Tasche und entsorgte diese nach eigenen Aussagen im Müll, noch bevor die verständigte Polizei eintraf. Die Tasche ist seitdem verschwunden, von den Gegenständen zeugt nur noch ein Handyfoto, das ein Kollege gemacht hatte. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe die Befürchtung gehabt, der Fund könnte einerseits der Firma schaden und andererseits ihm zur Last gelegt werden, obwohl er damit nicht zu tun habe.
Der Richter sprach den Mann vom Vergehen der Vorbereitung des Suchtgifthandels getreu dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“ frei. Wegen Beweismittelunterdrückung ergingen ein Schuldspruch und 2400 Euro Strafe. Staatsanwalt und Rechtsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (np)