Innenpolitik

Ein Notfallgesetz gegen Obdachlosigkeit

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Die Regierung hat sich mit den Grünen auf ein Durchgriffsrecht des Bundes geeinigt. Länder, die ihre Quote erfüllen, sind nicht betroffen.

Von Cornelia Ritzer

Wien –Obdachlosigkeit im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen beenden und menschenwürdige Quartiere bieten: Das wollen SPÖ, ÖVP und Grüne, betonten sie bei der Präsentation ihrer Einigung auf ein Verfassungsgesetz, das dem Bund zum Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern in den Ländern verhelfen soll.

Die Quote für Gemeinden bei der Unterbringung für Asylwerber soll 1,5 Prozent betragen, die Tiroler Tageszeitung berichtete. Pro Grundstück sollen nicht mehr als 450 Flüchtlinge untergebracht werden. Außerdem wird darauf geachtet, vorrangig Grundstücke und Gebäude in jenen Gemeinden zu nutzen, die mehr als 2000 Einwohner haben. Schließlich wurde vereinbart, den Tagsatz ab 1. Oktober auf 20,50 Euro, und ab 1. Jänner 2015 auf 21 Euro zu erhöhen.

Alle drei Klubobleute betonten, dass das „Notgesetz“ (Andreas Schieder, SPÖ) nur im „Ausnahmefall“ (Reinhold Lopatka, ÖVP) in jenen Bundesländern zur Anwendung kommt, die ihre Quote nicht erfüllen. Im nächsten Schritt werden in besonders säumigen Bezirken Grundstücke oder Gebäude im Besitz des Bundes gesucht. Das Innenministerium kann Flächen auch anmieten. „Bis zu 10.000 Flächen“ gibt es derzeit, die sich für Quartiere eignen, sagte ÖVP-Klubchef Lopatka. Er habe über das Durchgriffsrecht schon mit dem Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Oberösterreichs Josef Pühringer (ÖVP), gesprochen. Besonders die Landeshauptleute stehen dem Durchgriffsrecht äußerst kritisch gegenüber.

Das Gesetz „ist Anreiz und Druck“ gleichzeitig, sagte Grünen-Klubobfrau Eva Glawischnig. Aber es sei „kein Blankoscheck“ für den Bund, betonte sie, dass das Gesetz nur Länder betreffe, die nicht genügend Quartiere stellen. Bürgermeister werden künftig informiert, wenn in ihrem Ort eine Unterkunft errichtet wird. „Eine Frage der Höflichkeit“ für Glawischnig. Verschärfend für die Länder könnte sein, dass Zelte nicht mehr in die Quotenerfüllung eingerechnet werden. Die Grünen wollen helfen, gute Unterkünfte zu schaffen, erklärte sie die Zustimmung zu diesem Verfassungsgesetz. Das sei nicht die Absicht jeder Partei, platzierte Glawischnig einen Seitenhieb Richtung FPÖ.

Noch am Montag wurde der Gesetzesentwurf an die anderen Parlamentsparteien übermittelt. Angedachter Termin für die Sondersitzung des Nationalrats ist der 1. September.