Flüchtlinge - Migration für Experten kein Grund für Grenzkontrollen

Brüssel/Wien (APA) - Die derzeitige Flüchtlingsdebatte ist für den Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck kein Gru...

Brüssel/Wien (APA) - Die derzeitige Flüchtlingsdebatte ist für den Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck kein Grund für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, wie von Bayern angedacht. Grundsätzlich könnten diese ohnehin nur „das letzte Mittel sein“, wie Obwexer im Ö1-Mittagsjournal am Montag sagte. Sie sind im Schengener Grenzkodex regelt.

Dank dem Schengener Abkommen können sich Bürger aus 22 EU-Staaten sowie aus Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein in diesem Raum frei und ohne Personenkontrollen bewegen. Nur in Einzelfällen oder im Falle einer „schwerwiegenden Bedrohung“ sieht das Abkommen, dem Österreich 1997 beitrat, die Wiedereinführung von Grenzkontrollen vor. In einem Raum, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, sollte die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eine Ausnahme bleiben - also „das letzte Mittel“, so Obwexer.

Zudem muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, heißt es in dem Abkommen, das 1985 von den fünf Gründungsländern, Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und der Niederlande unterzeichnet wurde. Nur im Falle einer „schwerwiegenden Bedrohung ihrer öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ kann ein Mitgliedsstaat vorübergehend an den Binnengrenzen wieder Kontrollen einführen, wurde in der überarbeiteten Version des Abkommens 2013 festgehalten. Migration und das Überschreiten der Außengrenzen „auch durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen“ stellt nach Ansicht von Obwexer aber keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit dar. Die derzeitige Situation bietet also eigentlich keinen Anlass für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen.

Entscheidet sich ein Staat trotzdem dazu, muss es zuvor alle anderen Mitgliedsländer sowie die EU-Kommission darüber informieren und ihnen die Gelegenheit geben, dazu Stellung zu beziehen. Zudem muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Aktion tatsächlich erforderlich ist. Obwexer dazu: „Der Nachweis ist alles andere als leicht zu erbringen.“ Es müsse nämlich auch geprüft werden, ob nicht durch andere Maßnahmen die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit möglich wäre.

Der Umfang und die Dauer der vorübergehenden Kontrollen sollen laut Abkommen „auf das (...) unbedingt erforderliche Mindestmaß begrenzt werden“. Grundsätzlich sind dafür maximal 30 Tage (mit einer möglichen Verlängerung von 30 Tagen) vorgesehen. Generell hält der Text zudem fest, dass die Tragweite und Dauer der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen nicht über das Maß hinausgehen dürfen, das „unbedingt erforderlich ist, um gegen die schwerwiegende Bedrohung vorzugehen“.

Für Österreich hat die Einführung von Grenzkontrollen derzeit keine Priorität, wie das Innenministerium am Sonntag versicherte. Ganz ausschließen wollte man sie aber auch nicht. Verstärkt wurden jedenfalls Kontrollen im grenznahen Raum sowie auf großen Straßen- und Zugverbindungen. So begleiten beispielsweise österreichische Beamte Züge zwischen Italien und Österreich bzw. Ungarn und Österreich im Rahmen von sogenannten trilateralen Streifen. Insgesamt stehen dafür derzeit 1.350 speziell geschulte Beamte zur Verfügung.

Während die deutsche Polizeigewerkschaft die Diskussion um die Wiedereinführung der Grenzkontrollen ins Rollen brachte, sieht der Tiroler Landespolizeidirektor Helmut Tomac im Ruf nach verstärkten Kontrollen nicht die Lösung. „Es ist eine unvorstellbare Situation, die es so noch nicht gegeben hat. Es benötigt deshalb gemeinsame Konzepte, die wahrscheinlich auch Härten beinhalten müssen“, so Tomac in der Tiroler Tageszeitung (Montagsausgabe). Tomac geht davon aus, „dass sich die Lage noch zuspitzen wird“.