EU

Grenzüberschreitendes Erben in der EU wird leichter

Jorgen Randers und Graeme Maxton schlagen unter anderem vor, Erbschaften mit bis zu 100 Prozent zu besteuern.
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Mehr als 550.000 Österreicher leben laut der österreichischen Notariatskammer im Ausland. Eine neue EU-Erbrechtsverordnung soll Verlassenschaftsverfahren erleichtern.

Brüssel – Grenzüberschreitendes Erben in der EU wird mit dem heutigen Tag leichter. Am Montag tritt die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Sie soll eine Vereinfachung der bisher sehr komplexen Regeln bringen.

EU-Justizkommissarin Vera Jourova sagte, der grenzüberschreitende Umgang mit Verlassenschaftsverfahren und Testamenten werde damit leichter und billiger. Erblasser könnten nunmehr das Recht ihres Heimatlandes anwenden lassen, auch wenn sie in einem anderen EU-Staat lebten und Vermögen in verschiedenen Ländern besitzen.

„Dies verschafft ungefähr 450.000 europäischen Familien Seelenfrieden und Rechtssicherheit, die jedes Jahr in grenzüberschreitende Fälle verwickelt sind“, sagte Jourova. Mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark, die Opt-out-Regelungen haben, gilt die neue Erbrechtsverordnung in der gesamten EU.

Nach Angaben der österreichischen Notariatskammer wohnen laut Schätzungen des Außenministeriums mehr als 550.000 Österreicher, davon 250.000 in Deutschland, außerhalb ihres Geburtslandes. Rund 15 Prozent der Partnerschaften in Österreich seien gemischt-national.

Zehn Prozent aller Erbfälle in Europa haben demnach einen grenzüberschreitenden Bezug. Dies seien pro Jahr rund 450.000 Erbfälle in der EU mit einem Nachlasswert von 120 Milliarden Euro. (APA)