„Wollen Konkurrenz auf Augenhöhe“
Alleine aus Tirol entgehen dem Staat durch private Zimmervermietung über Plattformen wie Airbnb jährlich zwei Mio. Euro an Steuern, zeigt eine Studie. Hotelier-Obmann fordert von Gemeinden härtere Kontrollen und Strafen.
Von Max Strozzi
Innsbruck –Die Privatzimmervermietung über Internetportale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats boomt auch in Tirol. Alleine in den zwölf nächtigungsstärksten Tiroler Gemeinden werden knapp 1700 Unterkünfte angeboten, tirolweit sind es rund 2200. Das hat eine Studie der Beratungsfirma Prodinger im Auftrag der Tourismussparte der Wirtschaftskammer Tirol und des Landes ergeben.
Den Hoteliers ist die Privatzimmervermietung über diese Portale ein Dorn im Auge. Sie fordern faire Bedingungen für alle. „Wir haben kein Problem mit Konkurrenz auf Augenhöhe. Aber diese Anbieter bieten nicht auf Augenhöhe an. Sie zahlen keine Umsatzsteuer, keine Ortstaxe, deren Gäste nutzen aber unsere Infrastruktur“, prangert Tirols Hotellerie-Obmann Siegfried Egger an. Auch sämtliche Auflagen, die für Hotels verpflichtend sind, müssten Airbnb-Vermieter nicht erfüllen: etwa Feuerschutz, Hygienebestimmungen, Sicherheitsvorschriften. „Der Gast hat hier keine Absicherung“, warnt Egger. „Hier ist man in einem gesetzlichen Graubereich.“
Dieser Graubereich ist gewachsen und setzt dem gewachsenen Tourismus und der Hotellerie zu. Die Studie geht mittlerweile davon aus, dass über die drei größten Plattformen Airbnb, Wimdu und 9flats alleine in Tirol 20,5 Mio. Euro im Jahr umgesetzt werden, Tendenz steigend. Somit entgehen dem Staat beim derzeitigen Steuersatz von 10 % jährlich knapp zwei Mio. Euro an Umsatzsteuer, beim künftigen höheren Steuersatz von 13 % entsprechend mehr. „Hier geht es nicht mehr um Peanuts. Diese Community wächst und vermietet bis hin zu Drei-, Vier- und Fünfzimmerwohnungen oder sogar ganze Häuser“, kritisiert Egger: „Das hat Auswirkungen auf die Luxushotellerie. Dieser Gefahr muss man sich in der Standortpolitik klar sein. Alle Unternehmer müssen einen fairen Wettbewerb haben“, fordert Egger. Man werde nun andenken, die Wettbewerbsbehörde einzuschalten. „Man muss auch stärkere Kontrollen und harte Strafen überlegen“, fordert er. Denn auf den Plattformen selbst bleiben die Vermieter meist anonym. Egger sieht daher bei den Kontrollen die Gemeinden in der Pflicht: „In den Gemeindestuben ist schon bekannt, wer über solche Plattformen vermietet.“ Airbnb sieht unterdessen die Gastgeber in der Pflicht, Einkommenssteuer abzuführen. Zudem werde auf die Einhaltung lokaler Steuergesetze hingewiesen, erklärten Sprecher jüngst gegenüber einem Magazin.
Thomas Reisenzahn von der Beraterfirma Prodinger, die die Studie erstellt hat, sieht Airbnb und Co. als „knallharte Umsatzmaschinerie“, die unter dem harmlosen Deckmantel des Teilens arbeite. Das steuerschonende Modell von Airbnb hat sich die Studie genauer angesehen. „Die Rechnung für den Gast kommt von Airbnb in Irland, die Steuer fällt nur für die Benutzung der Airbnb-Website an, nicht aber auf die Nächtigung“, erklärt Reisenzahn. Sowohl der Gast als auch der Vermieter zahlen an Airbnb eine Servicegebühr von drei bis zwölf Prozent „Dass Gast und Gastgeber eine Kommission zahlen, ist einzigartig in diesem Geschäft“, meint Reisenzahn. Außerdem erfolge die Zahlung an den Vermieter zeitverzögert: Der Preis werde erst von Euro in Dollar und dann wieder in Euro umgerechnet.
Vor einem Dreivierteljahr hat die Finanz nun ein Amtshilfeansuchen an die USA und Irland – dort hat Airbnb seinen Europasitz – gestellt. Die Finanz will herausfinden, wer hierzulande sein Quartier vermietet und ob er dafür auch Steuern abgeführt hat.
Reisenzahn sieht in den Vermietungen ganzer Wohnungen über solche Plattformen auch ein großes Problem für den Wohnungsmarkt. „Wir haben ein Raumordnungsproblem: In vielen Wohneinheiten etwa in Kitzbühel oder Zell am See sind keine Wohnsitze gemeldet, diese Wohnungen dienen nur zur Weitervermietung über solche Plattformen.“
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