Asyl - Volksbefragung für Tschürtz „absolut denkbar“

Eisenstadt (APA) - Der burgenländische Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) hält nach der Einigung der Koalition auf Bundeseb...

Eisenstadt (APA) - Der burgenländische Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) hält nach der Einigung der Koalition auf Bundesebene auf ein Durchgriffsrecht bei der Raumordnung eine Volksbefragung im Burgenland für „absolut denkbar“. Das Durchgriffsrecht widerspreche einer 15a-Vereinbarung aus dem Jahr 1999, sagte Tschürtz am Dienstag in Eisenstadt vor Journalisten.

Konkret bezog sich der Landeshauptmannstellvertreter auf die im Jänner 1999 in Kraft getretene Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften. Darin sei festgelegt, dass der Gesetzgebungsprozess nur mit Einbeziehung eines Konsultationsgremiums umgesetzt werden könne, argumentierte Tschürtz. Dieses Gremium sei „unverzüglich einzuberufen, wenn in die Autonomie der Länder oder der Gemeinden eingegriffen wird“.

Mit der Verfassungsänderung zur Verankerung des Durchgriffsrechts werde „der gesetzliche Konsultationsmechanismus absolut übergangen“, so der FPÖ-Politiker. Weil es in den Gemeinden „massiven Widerstand gegen das Durchgriffsrecht“ gebe, sei eine Volksbefragung „absolut denkbar“.

Tschürtz hob dabei den Ortsteil Goberling (Gemeinde Stadtschlaining) im Bezirk Oberwart mit zuletzt bei der Landtagswahl knapp 370 Wahlberechtigten hervor. Dort habe man „jetzt schon“ Unterschriften gesammelt „gegen die undemokratische Vorgangsweise der Regierung, Asylanten, Flüchtlinge ohne die Mitspracherecht der Bevölkerung einzuquartieren“. Binnen kürzester Zeit hätten „60 Prozent der Bevölkerung“ unterschrieben.

Die „Missachtung“ der Vertragspartner komme aus Sicht der FPÖ „einer Entmündigung der Gemeinden und Länder gleich“, sagte Tschürtz: Das sei definitiv eine „Aushebelung“ der demokratischen Vertragswerte.

„Daher könnten wir auch im Burgenland eine Volksbefragung durchführen. Das werde ich morgen mit dem Landeshauptmann besprechen. Die Frage könnte lauten: ‚Soll die Landesregierung eine Verfassungsklage einbringen?‘“

Im Artikel 4 der 15a-Vereinbarung sei festgehalten, dass im Streitfall der Verfassungsgerichtshof nach Artikel 137 des Bundesverfassungsgesetzes entscheide. „Das heißt: Alle Landesregierungen könnten in Folge eine Verfassungsklage einbringen“ - auch dann, wenn es hinsichtlich der Kostenfrage zu einem Streitfall kommen sollte, argumentierte der Landeshauptmannstellvertreter.

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