Mit Flüchtlingsquartieren will Tirol Durchgriffsrecht verhindern
Das neue Unterbringungsgesetz für Asylwerber, das dem Bund ein Durchgriffsrecht einräumt, stößt in den Ländern auf wenig Gegenliebe.
Innsbruck – Die Beurteilung des Durchgriffsrechts des Bundes in Asylfragen wird in Tirol nüchtern bewertet. Die für die Flüchtlingsagenden zuständige Landesrätin Christine Baur (Grüne) geht davon aus, dass Tirol davon verschont bleiben werde. „Schließlich erfüllen wir zu 97 Prozent die Unterbringungsquote, die Kooperation mit den Gemeinden funktioniert.“
Das unterstreicht auch LH Günther Platter (VP), das Verfassungsgesetz bezeichnet er jedoch als massiven Eingriff in die Gemeindekompetenzen. „Durch eine reine Kompetenzänderung wird das Problem nicht gelöst. Für mich ist nicht vorstellbar, dass der Bund bei der Ansiedlung von Flüchtlingen auf das Einvernehmen mit den Gemeinden, so wie wir das bisher in Tirol pflegen, verzichten kann, denn das Ergebnis wären Widerstände und Aufregung vor Ort.“ Die Debatten, so Platter, würden niemandem nützen, außer jenen Kräften, die gegen die solidarische Verpflichtung in der Asylfrage agitieren. Tirol werde seinen Weg in enger Abstimmung mit den Gemeinden weitergehen und alles daran setzen, um die Quote zu erfüllen.
SPÖ-Klubchef Gerhard Reheis begrüßt die 1,5-Prozent-Quote für Gemeinden bzw. Bezirke als Richtwerte. „Eine faire Verteilung und kleinstrukturierte Unterbringung ist sinnvoll. Dann sind Flüchtlinge keine anonyme Masse mehr, sondern bekommen vor Ort ein Gesicht.“ Proteste kommen hingegen von den Freiheitlichen. Landesparteiobmann Markus Abwerzger lehnt das Durchgriffsrecht als Anschlag auf den Föderalismus ab. Als überschießend beurteilt die Tiroler Caritas das Asyl-Verfassungsgesetz.
In den anderen Bundesländern fielen die Reaktionen ebenfalls überwiegend kritisch aus. Der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) lehnt einen Eingriff in die Gemeindeautonomie ab. „Da bin ich absolut nicht dafür“, betonte er. Die Idee seines freiheitlichen Koalitionspartners Johann Tschürtz, die Asylfrage einer Volksbefragung zu unterziehen, lehnte Niessl aber als nicht zulässig ab.
Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) sieht zwar einen „schweren Eingriff in die Verfassung“, der allerdings verständlich sei. Eine „absolute Notmaßnahme“ sieht der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Oberösterreichs Josef Pühringer (ÖVP): „Ich werde alles tun, damit es nicht zur Anwendung kommt“, sagte er. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) forderte erneut eine Befristung auf ein Jahr. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) findet das Gesetz zwar akzeptabel, aber: „Bejubeln tue ich es nicht.“
Positiv reagierten nur Erwin Pröll (Niederösterreich, ÖVP) und Wiens SP-Bürgermeister Michael Häupl. (pn, sabl)
Das Verfassungsgesetz im Detail:
ZIEL: Das Gesetz dient der „menschenwürdigen, gleichmäßigen, gerechten und solidarischen Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden“, heißt es im Entwurf. Gemeint sind damit Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Die Unterbringung soll angemessenen Wohnraum, einen Schlafplatz und ausreichende Sanitäranlagen umfassen und darf weder gesundheits-noch umweltgefährdend sein. Sollten die Länder nicht selbst in der Lage sein, Quartiere zur Verfügung zu stellen, können sie sich auch gemeinnütziger humanitärer oder kirchlicher Einrichtungen bedienen.
GEMEINDEN: Geregelt ist im Gesetz eine Quote für die Gemeinden, Unterkünfte für Flüchtlinge im Bedarfsfall bereitzuhalten: Diese soll zumindest 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung betragen. Ob ein Bedarf besteht, legt die Bundesregierung via Verordnung fest, die Länder müssen davor verständigt werden. Sollte die Zahl der Schutzsuchenden jene der im Bundesgebiet bereitzuhaltenden Plätze voraussichtlich übersteigen, kann der Bund diesen „Gemeinderichtwert“ mittels Verordnung erhöhen, im umgekehrten Fall aber auch einen geringeren bestimmen. Für die Bezirke gilt der selbe Richtwert wie für die Gemeinden.
DURCHGRIFFSRECHT DES BUNDES: Wenn ein Land bei der Erfüllung seiner Quote säumig ist, kann das Innenministerium die Nutzung und den Umbau von bestehenden Bauwerken zur Unterbringung von Flüchtlingen vorläufig anordnen. Auch die Aufstellung von Containern auf Grundstücken ist möglich, nicht aber von Zelten. Nicht mehr nötig sind dann die im Normalfall vorgesehenen Bewilligungen und Genehmigungen. Auch Beschwerden gegen einen solchen Bescheid sind dann nicht mehr zulässig. Auf einem solchen Grundstück dürfen nicht mehr als 450 Asylwerber untergebracht werden. Kommen mehrere gleichwertige Grundstücke in Betracht, sollen vorrangig jene Gemeinden zum Zuge kommen, deren Einwohnerzahl 2.000 übersteigt.
KOSTENERSATZ: Der Kostenersatz wird in zwei Stufen erhöht. Derzeit erhalten Quartiergeber pro Asylwerber auf Basis der Grundversorgungsvereinbarung 19 Euro. Ab 1. Oktober 2015 soll dieser nun 20,50 Euro, ab 1. Jänner 2016 dann 21 Euro betragen.
IN- UND AUSSERKRAFTTRETEN: In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Oktober. Um die Fristen einzuhalten wird eine Sondersitzung des Nationalrats am 1. September angepeilt. Für das Verfassungsgesetz ist auch ein Ablaufdatum vorgesehen: Der 31. Dezember 2018. Durch eine Novelle, die wiederum eine Verfassungsmehrheit im Parlament benötigen würde, könnte diese aber auch verlängert werden.
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