Über WhatsApp mit Bloßstellung bedroht
Die Nerven verloren hatte im Mai die Lebensgefährtin eines Gastronomen. Hatte sie doch eine Ex-Mitarbeiterin tagtäglich auf eine Lohnforderu...
Die Nerven verloren hatte im Mai die Lebensgefährtin eines Gastronomen. Hatte sie doch eine Ex-Mitarbeiterin tagtäglich auf eine Lohnforderung von 1643 Euro per Telefon oder den Nachrichtendienst WhatsApp angesprochen, obwohl ihr die Gastronomin erklärt hatte, dass nicht sie, sondern allein der Chef für das Finanzielle zuständig sei. Als eine WhatsApp-Nachfrage kam, platzte der Unterländerin der Kragen. Eine Antwort, in der damit gedroht wurde, die Gehaltsexekutionen der Frau über Facebook zu veröffentlichen, falls nicht endlich Ruhe wäre, folgte. Eine versuchte Erpressung für die Staatsanwaltschaft. Gestern am Landesgericht erklärte die Frau jedoch glaubhaft, dass sie die Antwort unbedacht im Zorn geschrieben habe und die Exekutionen nie ins Internet gestellt hätte. So wurde für angenommene versuchte Nötigung eine Diversion auf Probezeit gewährt.
Gleich zweimal mussten sich Asylwerber am Landesgericht verantworten. Zweimal erging ein Freispruch. Einmal konnte Falschaussage nicht bewiesen werden, da auch ein hundertseitiges Protokoll teils fehlerhaft aus dem Iranischen übersetzt worden sein konnte. Das andere Mal waren die Umstände rund um den 2012 gefälschten Pass eines anderen Iraners einfach nicht mehr zu klären. (fell)