Fall Aslan G. - Auslieferungsverfahren vor Entscheidung

Wien (APA) - Im Wiener Straflandesgericht soll noch heute, Mittwoch, in erster Instanz entschieden werden, ob ein angeblicher russischer Sec...

Wien (APA) - Im Wiener Straflandesgericht soll noch heute, Mittwoch, in erster Instanz entschieden werden, ob ein angeblicher russischer Sechsfachmörder an die russischen Behörden ausgeliefert wird. Ein Ende der Verhandlung, die offiziell bis 14.00 Uhr ausgeschrieben war, war vorerst nicht in Sicht. Aslan G., der sich vehement gegen seine Auslieferung wehrt, hält seit 14.00 Uhr ein Schlusswort.

Als Richter Michael Spinn die Ausführungen des Russen nach rund einer Stunde unterbrach und sich erkundigte, wie lange diese denn noch dauern würden, beschied ihm dieser: „Mindestens eine Stunde.“ Daraufhin wurde der Schriftführer durch einen Rechtspraktikanten ersetzt und Aslan G. setzte mit seinem „Monolog“, wie er seine zusammenfassende Darstellung nannte, weshalb er nicht den russischen Behörden übergeben werden dürfe, fort.

„Wenn Sie befinden, dass ich die Todesstrafe verdiene, dann liefern Sie mich aus“, erklärte Aslan G. Sollte die Auslieferung für zulässig erklärt werden, „dann wird man mich dort so lange foltern, bis ich tot bin. Und die österreichische Vertretung wird die Verständigung bekommen, dass ich an einem Herzinfarkt gestorben bin.“ Er habe die ihm von Russland unterstellten Verbrechen nicht begangen. Die Generalstaatsanwaltschaft behaupte, er habe nicht weniger als 63 Morde zu verantworten, „aber es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ich das notwendig gehabt hätte.“ Von den sechs Toten, um die es im Auslieferungsverfahren konkret geht, habe er einen einzigen gekannt. Dabei habe es sich um einen Staatsanwalt gehandelt, mit dem er freundschaftlich verbunden gewesen sei.

Der 45-Jährige war Ende Jänner im Zuge einer Zielfahndung am Hauptbahnhof festgenommen worden. Die russischen Behörden wollen dem gebürtigen Georgier, der die russische Staatsbürgerschaft besitzt, den Prozess machen. Ihrer Darstellung zufolge soll Aslan G. als Chef einer kriminellen Vereinigung zwischen November 2012 und Oktober 2013 sechs Personen von Mitgliedern seiner Bande mit Kalaschnikow-Sturmgewehren bzw. Maschinenpistolen beseitigen haben lassen. Bei zwei weiteren, angeblich von Aslan G. in Auftrag gegebenen und im Dezember 2012 und Juni 2013 verübten Anschlägen kamen die drei ins Visier geratenen Personen mit dem Leben davon. Der auf organisierte Kriminalität spezialisierten Mafia-Bande werden außerdem die Morde am nordossetischen Vizepremier Kasbek Pagijew und am Bürgermeister der Hauptstadt Wladikawkas, Witali Karajew, aus dem Jahr 2008 zur Last gelegt.

Aslan G. bestreitet vehement, an der Spitze einer mafiösen Vereinigung gestanden und Mordaufträge verteilt zu haben. Die Anschuldigungen gegen ihn seien politisch motiviert und von Moskau gesteuert. Der russische Staat habe ihm sein ertragreiches Unternehmen „weggenommen“, Teilhaber der Firma seien teilweise beseitigt worden, ihn habe man fälschlicherweise zu einem Mörder gestempelt. Bereits im Jahr 2004 sei er vom russischen Geheimdienst schwer gefoltert worden.

Das Wiener Straflandesgericht hatte in einer ersten Verhandlung Ende Mai die Auslieferung für zulässig erklärt. Das Wiener Oberlandegericht (OLG) hob den entsprechenden Beschluss am 25. Juni aus menschenrechtlichen Bedenken auf. Mehrere verlässliche Quellen hätten „wiederholte Verletzungen gegen Artikel 3 MRK (das Verbot der Folter, Anm.) durch den Zielstaat im Bereich des Strafvollzugs festgehalten“, stellte das OLG fest. Dem Erstgericht wurde daher aufgetragen, eine „diplomatische Zusicherung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation“ einzuholen, die Aslan G. für den Fall seiner Auslieferung dazu berechtigt, sich jederzeit an die diplomatische Vertretung Österreichs in Moskau zu wenden.

Diese „Garantierklärung“ liegt mittlerweile vor. Für Aslan G. ist sie nichts wert, wie er in seinem Schlusswort deutlich machte: „Die Entfernung der Botschaft zur Justizanstalt beträgt 1.700 Kilometer.“