Kärntner Korruptionsprozess: Staatsanwalt forderte Schuldsprüche

Wien (APA) - Im Kärntner Korruptionsprozess gegen einen früheren Mitarbeiter des freiheitlichen Landesregierungspolitikers Uwe Scheuch (BZÖ/...

Wien (APA) - Im Kärntner Korruptionsprozess gegen einen früheren Mitarbeiter des freiheitlichen Landesregierungspolitikers Uwe Scheuch (BZÖ/FPK/FPÖ) sowie den Medienunternehmer Hansjörg Berger hat Staatsanwalt Bernhard Weratschnig am Mittwoch Schuldsprüche und Bestrafung gefordert. Die Verteidiger baten um milde Urteile. Über Scheinrechnungen und Kick-back-Zahlungen floss offenbar Geld aus dem Land zur Partei.

Der Staatsanwalt sagte, seiner Meinung nach handle es sich hier sowohl um ein Amtsdelikt als auch ein Vermögensdelikt. Der Sachverhalt sei relativ klar und die Angeklagten haben auch aktiv an der Wahrheitsfindung mitgewirkt, erklärte Weratschnig. Das Beweisverfahren habe auch einen wissentlichen Befugnismissbrauch ergeben, führte der Staatsanwalt aus. Sollte das Gericht zu der Meinung kommen, dass die Prüfung der Rechnungen keine hoheitliche Tätigkeit sei, so sei es auf jeden Fall eine Amtstätigkeit.

Der Tatbestand des Betrugs sei erfüllt, wenn das Geld auf einem Konto, für das nur er zeichnungsberechtigt sei, eingezahlt worden sei, auch wenn er das Geld nicht genommen habe. Als Milderungsgründe nannte er die Unbescholtenheit und die Schadenswiedergutmachung sowie die Mitarbeit an der Aufklärung.

Der Verteidiger des ehemaligen Landesbediensteten, Gunter Huainigg, meinte, es gehe um sieben Rechnungen in den Jahren 2007 und 2008. Das sei schon eine geraume Zeit her. Und seitdem habe sich sein Mandant wohlverhalten. Er habe nicht die Absicht gehabt sich zu bereichern, sondern habe als Erfüllungsgehilfe zu loyal zu Scheuch das Parteikonto eingerichtet. Daher sehe er kein Indiz für gewerbsmäßigen Betrug. Den Amtsmissbrauch habe sein Mandant ja eingestanden, sagte Huainigg und forderte eine milde Strafe.

Auch Bergers Anwalt Hanno Stromberger bat um ein mildes Urteil sowie dafür, dass die Strafe bedingt nachgesehen werde. Auch er verwies auf die Zusammenarbeit seines Mandanten mit den Ermittlungsbehörden. Berger selbst sagte abschließend, dass er in seinen „wilden, jungen Jahren“ einen Fehler gemacht habe, für den er heute gerade stehen müsse.

Im Anschluss an die Plädoyers zogen sich Richter Oliver Kriz und die Schöffen zur Beratung zurück. Ein Urteil wurde noch für den Mittwoch erwartet.

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