Fall Aslan G. 2 - „Wieso schicken Sie mich in den sicheren Tod?“

Wien (APA) - Aslan G. hatte in seinem rund dreistündigen Schlusswort eindringlich gebeten, ihn nicht an Russland auszuliefern: „Lieber würde...

Wien (APA) - Aslan G. hatte in seinem rund dreistündigen Schlusswort eindringlich gebeten, ihn nicht an Russland auszuliefern: „Lieber würde ich lebenslang in Österreich in U-Haft sitzen als eine Stunde in Russland verbringen zu müssen.“ Er gab sich überzeugt, dass er die Auslieferung nicht überleben wird. „Wie können Sie ruhig schlafen? Wieso schicken Sie mich in den sicheren Tod?“, fragte er den Richter.

„Für mich ist überhaupt nicht ersichtlich, dass und von wem er getötet werden sollte“, konterte dieser. Den 45-Jährigen erwarte in Russland ein Strafverfahren, „aber falls er verurteilt wird, kommt er in Strafhaft und nicht in die Hände des Geheimdiensts“, sagte Richter Michael Spinn. Er spielte damit auf die Darstellung des Russen an, der die wider ihn erhobenen Mordvorwürfe als konstruiert bezeichnet und behauptet, er sei bereits 2004 vom russischen Geheimdienst schwer gefoltert worden.

Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge sind die Schilderungen der Misshandlungen mit den Narben am Körper des 45-Jährigen vereinbar. Der Sachverständige Christian Reiter konnte allerdings nicht feststellen, von wem Aslan G. gequält wurde und ob die beschriebenen Torturen „typisch“ für östliche Geheimdienste sind.

Christine Wolf, die Rechtsvertreterin des Russen, legte gegen die Entscheidung des Richters unverzüglich Beschwerde ein. Damit wird erneut das Wiener Oberlandesgericht (OLG) den Fall prüfen. Aslan G. bleibt bis dahin in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Auslieferungshaft.