„Große durch Kassenpflicht bevorzugt“
Der Tiroler Handel kritisiert die Registrierkassenpflicht: Während kleine Betriebe ein neues Kassensystem brauchen, dürfen große Betriebe ihres beibehalten.
Innsbruck –Die geplanten Ausnahmeregelungen bei der von der Regierung geplanten Registrierkassenpflicht sorgen für Ärger beim Tiroler Handel. Nach derzeitigen Plänen müssen zum Schutz der Manipulation der Kassen die Lebensmittelhändler ihre Systeme umstellen. Womit den Betrieben teils hohe Kosten entstehen. Ausgenommen von der Regelung sollen jedoch Betriebe mit mindestens 500 Eingabestationen sein. „Das ist widersinnig, weil die Manipulationssicherheit unabhängig von der Zahl der Eingabestationen gegeben ist“, kritisiert Stefan Mair, Sprecher des Tiroler Lebensmittelhandels. Der Tiroler Lebensmittelhandel fordert laut Mair deshalb den Fall dieser Mindestgrenze, „damit nicht nur einige wenige große Konzerne eine Erleichterung erfahren“.
Gleichzeitig sollte nach Ansicht Mairs die Ausnahme bei der so genannten Kalte-Hände-Regelung angepasst werden. Laut der Kalte-Hände-Regelung gilt für Betriebe wie Maroniverkäufer oder Eisstände die Kassenpflicht nicht wie bei den anderen Betrieben schon ab einem Barumsatz von 7500 Euro im Jahr, sondern erst ab 30.000 Euro. „Die angekündigten 30.000 Euro sind viel zu niedrig. Von einem solchen Jahresumsatz kann niemand leben“, fordert Mair einen höheren Grenzwert.
Die Registrierkassenpflicht in der Gastronomie und im Handel ist Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten soll. (TT)
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