Schicksal von palästinensischem Hungerstreikenden weiter ungewiss
Ashkelon (APA/AFP) - Das weitere Schicksal des hungerstreikenden Palästinensers Mohammed A. ist am Donnerstag trotz vorläufiger Aufhebung se...
Ashkelon (APA/AFP) - Das weitere Schicksal des hungerstreikenden Palästinensers Mohammed A. ist am Donnerstag trotz vorläufiger Aufhebung seiner Verwaltungshaft, auch Administrativhaft genannt, völlig unklar geblieben. Das Oberste Gericht begründete A.s Freilassung am Vorabend mit Befürchtungen, dass der Gefangene durch seinen mehr als zweimonatigen Hungerstreik bleibende Gehirnschäden erlitten habe.
Der behandelnde Arzt Chesi Levi erklärte, es sei noch unklar, ob der Schaden reversibel sei. Weil sich der Zustand des 31-jährigen am Mittwoch erneut stark verschlechterte, war er in ein künstliches Koma versetzt worden, aus dem er am Donnerstag geweckt wurde. „Wir erläutern ihm jetzt, welche Entscheidungen die Richter gestern getroffen haben, um seine Zustimmung zu erhalten, dass wir ihm Zuckerlösungen zuführen dürfen“, erklärte Levy bei einer Pressekonferenz. „Ich hoffe für ihn, dass er die Änderung der legalen Ausgangslage versteht und akzeptiert, dass wir ihn schrittweise wieder an die Nahrungsaufnahme gewöhnen.“
Der Rechtsanwalt aus Nablus im besetzten Westjordanland war im November festgenommen worden, weil er mutmaßlich in der von Israel als Terrororganisation eingestuften palästinensischen Gruppe Islamischer Jihad aktiv war. Seitdem wurde er ohne Anklage und Prozess in israelischer Administrativhaft festgehalten. Diese umstrittene Maßnahme kann alle sechs Monate unbegrenzt wiederholt werden. Gegenwärtig sind mehrere hundert Palästinenser unter dieser Regelung inhaftiert.
Weil unklar blieb, ob die aufgrund von Vitaminmangel durch die lange Nahrungsverweigerung hervorgerufene Hirnschädigung bleibend ist, traf das Oberste Gericht bei A. keine endgültige Entscheidung zu dessen weitern Los. Die Richter konstatierten die Bereitschaft der Regierungsseite, ihn freizulassen, wenn er irreversibel krank sei. Sollte er dagegen völlig gesunden, ist seine erneute Inhaftierung nicht ausgeschlossen.
Obwohl die OGH-Entscheidung von seiner Familie erleichtert begrüßt wurde, kam von palästinensischer und israelischer Seite scharfe Kritik. Wenn die Richter nicht gewartet hätten, bis der Häftling „an der Schwelle des Todes stand“, wäre seine Gesundheit nicht so beeinträchtigt, bedauerte einer seiner Anwälte, Jamil al-Khateeb.
Entschieden abgelehnt wurde die vorläufige Freilassung von ultrarechten Politikern im Regierungslager. So erklärten die Minister Uri Ariel und Miri Regev, der Gerichtshof habe „vor Terror kapituliert“. Stattdessen hätte die Zwangsernährung des hungerstreikenden Häftlings angeordnet werden müssen. Ende Juli hatte das israelische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Zwangsernährung von Häftlingen erlaubt, falls diese durch anhaltende Nahrungsverweigerung in Lebensgefahr geraten. Bisher lehnen aber alle israelischen Ärzte es ab, sich an dieser ethisch umstrittenen Maßnahme zu beteiligen.
Der Minister für Innere Sicherheit, Gilad Erdan, griff am Donnerstag scharf den Vorsitzenden des israelischen Ärzteverbands Leonid Eidelman an, weil die ablehnende Haltung dieses Verbands zur Zwangsernährung die schwierige Lage erst heraufbeschworen habe. Eidelman antwortete im Armee-Rundfunk: „Es ist schlimm, dass uns der Minister in die politische Arena ziehen will. Er verfolgt politische Interessen, und wir Ärzte müssen unpolitisch bleiben. Dass die Medizin politisch wird, ist das Letzte, was die israelischen Bürger brauchen.“
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