Feuerlöscher besonders geschützt
Innsbruck – Dass Feuerlöscher und -schläuche Leben retten können, ist bekannt. Dass das Versprühen oder Beschädigen solcher Brandschutzeinri...
Innsbruck –Dass Feuerlöscher und -schläuche Leben retten können, ist bekannt. Dass das Versprühen oder Beschädigen solcher Brandschutzeinrichtungen kein Kavaliersdelikt ist, offenbar weniger. Das Oberlandesgericht stellte dies nun bei einer Verhandlung unmissverständlich klar. Diesmal hatte ein Übermütiger einen Feuerlöscher zum Spaß in einer Tiefgarage versprüht und war vom Landesgericht „nur“ wegen Sachbeschädigung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft sah aber schwere Sachbeschädigung, da so ein Löscher ja der Brandverhütung diene. Dies bestätigte auch das Oberlandesgericht und verhängte über den Jugendlichen 480 Euro unbedingte Geldstrafe: „Man schafft eine abstrakte Gefahr, wenn man einen Feuerlöscher versprüht und dieser im Notfall nicht mehr verwendbar ist!“ (fell)