Verjährungsverzicht soll am 25. August beschlossen werden
Schadenersatzforderungen nach Betrug im Altenheim Aldrans: Bis auf den Lanser Alt-BM Riedmann sind alle Ortschefs für möglichen Regress.
Aldrans –Vor drei Jahren wurde das Altenheim Aldrans von einem Betrugsfall erschüttert, der heute noch die Gerichte und die Bürgermeister von Ampass, Aldrans, Lans, Patsch, Sistrans und Rinn beschäftigt. Rund 700.000 Euro hat der zwischenzeitlich verstorbene Buchhalter von 2009 bis August 2012 durch fingierte Barbehebungen bei einer Bank in Aldrans veruntreut. Der Heimleiter wurde entlassen und auf rund 500.000 Euro Schadenersatz geklagt. Mit der Bank hat man sich verglichen, 200.000 Euro flossen zurück. Der Arbeitsgerichtsprozess ist abgeschlossen, ein Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet. Im September könnte auch eine Entscheidung über den Schadenersatz ergehen.
Wahrscheinlich wird der Verband auch bei den Bürgermeistern Ansprüche geltend machen. Schließlich wurde ihnen in einem Expertenbericht mangelnde Kontrolle vorgeworfen. Deshalb wird am Dienstag über einen Verjährungsverzicht entschieden, damit der Verband die Regressklage jederzeit einbringen kann. Bis auf den Lanser Altbürgermeister Peter Riedmann akzeptieren alle aktiven und ehemaligen Gemeindechefs den Verzicht, zwischen Riedmann und ihnen herrscht seit Monaten Krisenstimmung. Er hat sie im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Betrugsfalls wegen Untreue angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen bereits abgeschlossen, eine Entscheidung darüber, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, steht noch aus.
Riedmann begründet in einem Schreiben an den Verbandsanwalt Markus Orgler seinen Nicht-Verzicht damit, dass er nicht die geringste Lust dazu verspüre, sich durch eine Unterschrift in den Kriminalfall einbeziehen zu lassen. „Ich bin überdies zu Beginn des Jahres 2010 aus dem Verband ausgeschieden und hatte danach keine Möglichkeit, eine Kontrolle in irgendeiner Form auszuüben. Selbst eine Mitarbeit an der Aufarbeitung des Schadens wurde von den Kollegen abgelehnt.“
Ein Detail dürfte im Verband noch für Debatten sorgen. Wie die TT im Vorjahr berichtete, ergaben Ermittlungen der Polizei, dass ein Teil der veruntreuten Summe auf einem Konto der ehemaligen Lebensgefährtin des Buchhalters in Bad Tölz gefunden wurde. Es geht um 124.000 Euro.
In der Verbandssitzung werden dann die Stellvertreter – die Bürgermeister sind ja befangen – über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich einer Schadenersatzklage und über Riedmanns Stellungnahme beraten. (pn)