Meinl Bank vs. FMA: Auch Wirtschaftsprüfer hatten einiges auszusetzen

Wien (APA) - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ermittelt seit Juli 2014 gegen die Geschäftsleiter der Meinl Bank. Ein Jahr später setzte sie die...

Wien (APA) - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ermittelt seit Juli 2014 gegen die Geschäftsleiter der Meinl Bank. Ein Jahr später setzte sie die Vorstände ab, was die Bank nun mit allen juristischen Mitteln bekämpft. In ihrem Bescheid zerriss die FMA die Bankführung in der Luft, von „bilanziellem Blindflug“ und einer Beinahe-Insolvenz 2014 ist die Rede. Auch die Wirtschaftsprüfer der Bank hatten viel auszusetzen.

Laut dem 162 Seiten dicken Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 24. Juli 2015, mit dem die Chefs der Meinl Bank abberufen wurden, haben die Wirtschaftsprüfer von Deloitte und KPMG „wesentliche Schwächen“ bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses festgestellt, die „grundsätzlich alle Bilanzposten“ der Meinl Bank beträfen.

Bei der internen Revision haben sowohl Aufsicht als auch Bankprüfer wiederholt auf „strukturelle Schwächen“ seit 2007 hingewiesen. Die Revision sei „augenscheinlich personell unterbesetzt gewesen“, wesentliche Prüfungen mussten dem Bescheid zufolge immer wieder verschoben werden oder sind gar entfallen.

Mit dem alten Wirtschaftsprüfer Deloitte gab es mehrmals Knatsch; letztendlich legte Deloitte sein Mandat zur Abschlussprüfung im Februar 2014 zurück. Stein des Anstoßes war unter anderem die Höhe der Vorsorge für ein Steuerrisiko (60 bis 77 Mio. Euro), weswegen Deloitte sogar am 30. Jänner 2014 bei der Bankenaufsicht Alarm schlug: „Es sei eine Verschärfung der Risikolage, eine Gefährdung der Erfüllung der Verpflichtungen der Bank und eine Bestandsgefährdung gegeben.“

Bereits im Sommer 2013 wollte Deloitte seine Berichtspflicht (Meldung an die Aufsicht) ausüben, weil die Meinl Bank im Geschäftsjahr 2012 die Werthaltigkeit ihrer Kredite und Beteiligung nur einmal überprüft habe. Weil eine „unverzügliche Behebung“ möglich war, sah Deloitte von der Meldung ab.

Allerdings, so die FMA, traf die neue Bankprüferin KPMG im Juni 2014 „genau die gleiche Feststellung. Es sind im gesamten Geschäftsjahr 2013 erneut keine unterjährigen Überprüfungen der Werthaltigkeit von Krediten und Beteiligungen feststellbar.“

„Aus dem Gesagten folgt, dass trotz expliziten Hinweises auf eine wesentliche Schwäche bei der internen Kontrolle ihres Rechnungslegungsprozesses in weiterer Folge keine Mängelbehebungsschritte gesetzt werden. Ungeachtet seitens der Bank gemachter Verbesserungszusagen bleibt die wesentliche Schwäche des Rechnungslegungsprozesses unverändert bestehen“, so die FMA.

„Und es ist u. a. auch aufgrund dieses ‚bilanziellen Blindflugs‘, dass die Bank im Juni 2014 beinahe in die regulatorische Insolvenz schlittert“, konstatiert die Behörde in ihrem Bescheid.

Die Meinl Bank hat gegen den Bescheid bereits Beschwerde eingelegt, die Vorstände wehren sich gegen eine Abberufung.

~ WEB http://www.fma.gv.at

http://www.meinlbank.com ~ APA343 2015-08-21/14:51