Asyl - Schärfere Schlepperregelung spätestens per 1. Jänner

Wien (APA) - Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) angekündigte Verschärfung der Schlepper-Strafbestimmung soll gemeinsam mit d...

Wien (APA) - Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) angekündigte Verschärfung der Schlepper-Strafbestimmung soll gemeinsam mit der Verfassungsbestimmung zum Durchgriffsrecht als Initiativantrag vom Nationalrat beschlossen werden. In Kraft treten soll sie spätestens am 1. Jänner, sagte Brandstetters Sprecherin am Sonntag zur APA.

Für die Verfassungsbestimmung zur Flüchtlingsunterbringung wurde eine Sondersitzung am 1. September ins Auge gefasst. In dieser soll auch die Schlepperregelung verschärft werden. Brandstetter möchte die Kriterien für die Höchststrafe von zehn Jahren und die U-Haft neu regeln: Schlepper sollen nicht erst in U-Haft genommen werden können, wenn gewerbsmäßig zehn Personen unter Gefährdung ihres Lebens ins Land gebracht wurden. Die SPÖ ist damit einverstanden, betonte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer laut Tageszeitung „Österreich“.

Angesichts der Probleme mit der Unterbringung der vielen Flüchtlinge überlegt die Bundesregierung laut „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe), ähnlich wie Wien oder jüngst die Steiermark einen Flüchtlingskoordinator einzusetzen. „Jeder Verbesserung in der inter-ministeriellen Koordination und der Koordination zwischen den Gebietskörperschaften wäre zu begrüßen, vor allem im Hinblick auf die Verfassungsbestimmung zum Durchgriffsrecht“, kommentierte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) - laut einem Sprecher - dies gegenüber der APA.