Grüne wollen Radfahrverbot am Zirler Berg kippen
Als nicht mehr zeitgemäß erachten die Grünen das Radfahrverbot bergabwärts. Der Verkehrsexperte des Landes hat seine Bedenken.
Von Denise Daum
Innsbruck –Kurvenreich und mit einem Gefälle von bis zu 16 Prozent stellt der Zirler Berg sowohl bergauf als auch bergab für so manche Verkehrsteilnehmer eine Herausforderung dar. Seit 1991 gilt für Radler ein Fahrverbot talwärts. Hinaufradeln hingegen ist grundsätzlich erlaubt – auch wenn sich das nicht viele Radfahrer antun.
Wenn der Landtag im Oktober aus seiner Sommerpause zurückkommt, wird er sich mit einem Antrag der Grünen zur Aufhebung des bestehenden Radfahrverbots zu beschäftigen haben. Die Ausweichrouten für Radfahrer seien wenig attraktiv, außerdem habe sich die Technik der Fahrräder in den vergangenen Jahren verbessert, so dass ein Bergabfahren am Zirler Berg problemlos möglich sei, so die Argumentation im Antrag. Die Aufhebung würde vor allem Rennradfahrern und Fernradlern zugutekommen.
Klaus Kiechl von der Verkehrsabteilung des Landes Tirol verweist auf Nachfrage der TT auf das „kritische Gefälle von 16 Prozent“ sowie auf Sattelschlepper, die aufgrund von zahlreichen Ausnahmen des Lkw-Fahrverbots nicht zu verhindern seien. Das mache ein Bergabfahren am Zirler Berg mit dem Rad „riskant“. Kiechl erinnert außerdem daran, dass bereits im Jahr 2011 ein derartiger Antrag von den Grünen eingebracht wurde, woraufhin die Behörde das bestehende Radfahrverbot geprüft hat. „Die Prüfung vor vier Jahren hat ergeben, dass das Radfahrverbot nach wie vor erforderlich ist. Seitdem sind Verkehr und Fahrräder gleich geblieben. Ich wüsste nicht, was sich geändert hätte“, erklärt Kiechl.
Für Gebi Mair, Klubobmann der Grünen, hat sich seit dem letzten Antrag 2011 sehr wohl etwas geändert – nämlich die Regierung. „Unter der alten Regierung (Anm: Schwarz-Rot) wurde sehr autozentriert geprüft. Die aktuelle Regierung ist nicht nur moderner, sondern auch fahrradfreundlicher“, erklärt Mair.
Sollte die Regierung der Behörde den Auftrag erteilen, die Voraussetzungen einer Aufhebung des Radverbots zu prüfen, werde das selbstverständlich getan, betont Kiechl. Für ihn ist allerdings fraglich, ob der Auftrag überhaupt noch einmal erteilt werde.
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