Gewerkschaft reicht Selbstverpflichtung deutscher Fleischfirmen nicht
Berlin (APA/AFP) - Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geht die angekündigte Selbstverpflichtung der Fleischindustrie zu verbesserten Arbe...
Berlin (APA/AFP) - Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geht die angekündigte Selbstverpflichtung der Fleischindustrie zu verbesserten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten nicht weit genug. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte am Montag vor einem Spitzentreffen des deutschen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und großen Fleischkonzernen in Berlin zusätzlich ein Gesetz für faire Werkverträge.
Es sei höchste Zeit, echte Werkverträge klar abzugrenzen gegen falsche. Diese spalteten zum Beispiel Arbeitsprozesse in willkürlich zugeschnittene Kleinstgewerke auf, „die sich im Gestrüpp von Subunternehmerketten verlieren“.
Gabriel will zu Mittag mit Wirtschaftsvertretern Maßnahmen „zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten“ verkünden, wie sein Ministerium mitteilte. Medienberichten zufolge wollen sechs große Fleischproduzenten sich verpflichten, sämtliche Jobs in ihren Schlachthöfen und Fabriken auf deutsches Arbeitsrecht umzustellen. Die Zeitungen beriefen sich auf den Entwurf einer Selbstverpflichtung der Branchengrößen Tönnies, Vion, Heidemark, Danish Crown, Westfleisch und Wiesenhof. Die Konzerne wollten damit auf Berichte über Ausbeutung in Zusammenhang mit Subunternehmen aus Ost- oder Südosteuropa reagieren.
„Die Selbstverpflichtung der Fleischindustrie ist zweifellos eine gute Entwicklung“, lobte Buntenbach. „So freiwillig, wie es scheint, ist sie aber nicht.“ Dahinter stehe der seit August 2014 gültige Branchenmindestlohn, der ab Oktober dieses Jahres bei 8,60 Euro liegen wird. Dieser Mindestlohn gelte auch für die vielen Beschäftigten aus Polen, Rumänien und Bulgarien, „die bis dahin als entsandte Beschäftigte zum Mindestlohn ihres Landes legal ausgebeutet werden konnten“.
Da sich das Geschäft mit der Entsendung nicht mehr in dem Maße lohne wie früher, hätten viele Subunternehmer in den vergangenen Monaten Dienstleistungsfirmen in Deutschland gegründet, mit denen nun Werkverträge in der Fleischindustrie abgewickelt würden. Die Selbstverpflichtung sei also lediglich das Nachvollziehen einer Entwicklung, die durch den Branchenmindestlohn in Gang gebracht worden sei, erklärte die Gewerkschafterin.