Innsbruck

Einkaufsnächte: Urabstimmung soll ÖGB Schützenhilfe leisten

© Andreas Rottensteiner / TT

Gewerkschaft wirft LH Platter erneut rechtswidrige Verordnung für lange Einkaufsnacht in Innsbruck vor. WK warnt vor „Schuss ins Knie“.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Ein für allemal will es der ÖGB Tirol wissen. Von heute bis einschließlich Freitag werden rund 30 Gewerkschafter in Innsbrucker Geschäfte und Einkaufszentren ausschwärmen, um Handelsangestellte zur langen Einkaufsnacht und auch zur Sonntagsöffnung zu befragen – per Wahlurne, Abstimmungszettel und anonym. Urabstimmung nennt sich das im Gewerkschaftsjargon. Wie viele „Abstimmungsberechtigte“ es gibt, wisse man nicht, sagte gestern Harald Schweighofer, Regionalgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten. Die Unternehmer würden nicht wirklich mit den Zahlen herausrücken, so der Vorwurf. Und den 12.400 Angestellten im Handelsbereich, die die Wirtschaftskammer für 2014 ausweist, schenkt man keinen Glauben. Hierbei, so die ÖGB-Vermutung, dürfte es sich um eine Gesamtzahl handeln, weniger um jene Angestellten, die tatsächlich in Innsbruck betroffen seien.

Das Ergebnis der Urabstimmung sei für den ÖGB verbindlich, sagt Tirols Vorsitzender Otto Leist. Egal, wie es ausfalle. Präsentieren wolle man es am 28. September. Also nur wenige Tage vor der nächsten von LH Günther Platter genehmigten „innsbruck@night“ am 2. Oktober.

Erneut warf der ÖGB gestern Platter eine rechtswidrige Auslegung des Öffnungszeitengesetzes vor. Speziell in Innsbruck würde dies Jahr für Jahr unterwandert. Erstens, weil auch die Einkaufszentren stets mit an Bord seien und zweitens, weil nicht ein Event als Anlassfall für verlängerte Öffnungszeiten herangezogen würde, sondern das Einkaufen selbst der Event sei. Das Rahmenprogramm würde erst im Nachhinein konstruiert, so die Kritik. Zuletzt seien sogar anlässlich der Eröffnung eines Kreisverkehrs verlängerte Öffnungszeiten bei einem EKZ genehmigt worden, ärgern sich die Gewerkschafter.

Einkaufsnächte sollen die Innenstadt stärken, nicht die Einkaufszentren, sagt Leist. Und auch die Freiwilligkeit zur Arbeit bei den Handelsangestellten sei so eine Sache, meint Schweighofer: „Es gibt immer wieder Fälle, wo es keine Freiwilligkeit gibt.“

Rechtlich könne der ÖGB nicht gegen die LH-Verordnungen vorgehen, sagt Leist: „Wir sind per Gesetz nicht befugt. Das kann nur die Arbeiterkammer.“ Doch die tue nichts dergleichen.

Das Ziel des ÖGB ist klar: wenn schon Einkaufsnächte, dann gesetzeskonform verordnet und mit Verbesserungen in einem österreichweiten Kollektivvertrag.

Während sich Platter gestern rechtfertigte, dass „die Entscheidung auf einer klaren gesetzlichen Grundlage gefallen“ sei, warnte Wirtschaftskammer-Boss Jürgen Bodenseer die Gewerkschaft vor einem „Schuss ins eigene Knie“. Er rechne mit einem „klaren Ja“ – zumindest bei jenen von Einkaufsnächten betroffenen Mitarbeitern. Die Frage der Sonntagsöffnung stelle sich für ihn nicht. Dass es bei den Einkaufsnächten nur um Umsatz gehe, stellt er in Abrede: „Es geht auch um das Einkaufserlebnis.“

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