Heta - Gesetzesplan für Milliardenvergleich mit Bayern im Ministerrat

Wien/Klagenfurt (APA) - Mit einer Zahlung von 1,23 Mrd. Euro will der österreichische Staat den jahrelangen Rechtsstreit mit Bayern um die A...

Wien/Klagenfurt (APA) - Mit einer Zahlung von 1,23 Mrd. Euro will der österreichische Staat den jahrelangen Rechtsstreit mit Bayern um die Abwicklung der früheren Hypo Alpe Adria (Heta) vom Tisch bringen. Ein Gesetzesvorschlag dazu soll morgen, Dienstag, in den Ministerrat kommen, hieß es heute übereinstimmend zur APA. Es wird mit Zustimmung in der Regierungssitzung gerechnet, so dass die Causa ans Parlament gehen kann.

Es ist ein Sondergesetz nötig. Der Bund muss mit der Zahlung an die Bayern für die Heta einspringen, bis die Heta selbst an alle Gläubiger mit Teilauszahlungen (Schuldenschnitt) beginnt. Die Heta selbst darf jetzt nicht auszahlen. Deshalb sei die Vergleichszahlung des Bundes als Vorauszahlung zu bewerten. Dass der Bund für die Hypo-Altlastenabwicklung weiter in die Tasche greifen muss, sei klar gewesen; der Schaden sei ja schon eingetreten, heißt es.

Nach APA-Informationen waren am Montag praktisch alle für eine Ministerratsvorlage nötigen Zustimmungen von Behörden und auch von Heta-Gremien da. Ein von der erweiterten Griss-Kommission erstelltes Gutachten über den Gesetzesvorschlag ist ebenfalls zeitgerecht vorgelegt worden, um morgen einen Regierungsbeschluss möglich zu machen. Die Experten haben untersucht, ob das Gesetz verfassungskonform und insgesamt rechtlich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Die Heta selbst musste abklären, ob sie den Vergleich in der vorgeschlagenen Form mitträgt. Allen voran setzt der Vergleich und die daraus resultierende Beilegung aller Gerichtsstreitigkeiten mit der Bayerischen Landesbank (BayernLB) voraus, dass die Heta die Milliardengelder, die die BayernLB in ihre einstige Tochter Hypo gesteckt hatte, tatsächlich als Kredite anerkennt.

Von der Finanzmarktaufsicht (FMA), Finanzaufsicht und Heta-Abwicklungsbehörde musste der Deal ebenfalls gutgeheißen werden.

In einer politischen Absichtserklärung hat die Republik Österreich dem Freistaat Bayern als Eigner der BayernB im Rahmen des Generalvergleichs eine Quote von 45 Prozent in Aussicht gestellt. Demnach würden die Bayern in jedem Fall 45 Prozent der „Vergleichssumme“ von 2,4 Mrd. Euro erhalten. Sollten sich am Ende 45 Prozent nicht ausgehen, würde die Republik als Eigentümerin der staatlichen Bad Bank Heta die Differenz dazu berappen. Gingen sich also nur 40 Prozent Quote aus, zahlt Österreich trotzdem jedenfalls 1,23 Mrd. Euro. Kämen für alle Gläubiger mehr als 45 Prozent heraus, stünde den Bayern noch ein entsprechender Nachschlag zu.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA468 2015-09-21/16:26