Innsbruck

Freispruch im Zweifel nach Stichen auf Partner

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Innsbruck – Im Mai war der Notruf einer 50-jährigen Innsbruckerin nur noch das Ende eines Beziehungsdramas. Wieder war beim 61-jährigen Part...

Innsbruck –Im Mai war der Notruf einer 50-jährigen Innsbruckerin nur noch das Ende eines Beziehungsdramas. Wieder war beim 61-jährigen Partner reichlich Alkohol im Spiel. In diesem Zustand soll er sich der Frau im Dunkeln von hinten unsanft genähert haben, als diese gerade mit Kopfhörer zu einem Lied sang. Die Dunkelheit, ein Küchenmesser und die beidseitige Erregung verwandelten das Geschehen darauf in eine Horrorfilm-Szene. Stach die Frau doch wahllos auf den Mann ein. Dieser erlitt Stichverletzungen im Gesicht, in der Mundgegend, am Hals, an der Schulter, am Bauch, in der Leber und an Armen und Beinen.

Das Opfer blutete darauf so sehr, das Blut wurde später mit einem Mop aufgewischt. „Dazu hat sie mir sogar die völlig blutverschmierte Unterhose heruntergerissen!“, erklärte gestern der Mann am Landesgericht und stellte klar, dass er „mit seinen 63 Kilogramm gegen die 96 Kilo schwere Frau eben keine Chance“ habe. Diese war wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt, nachdem gegen sie anfangs wegen Mordversuchs ermittelt und U-Haft verhängt worden war.

Gestern wurde sie trotzdem im Zweifel freigesprochen. Für einen Schuldspruch waren die Umstände einfach zu unklar, zumal ja auch die Frau gestochen und gebissen worden war. So ließ sich auch die Verhältnismäßigkeit einer allfälligen Notwehr nicht überprüfen. Richter Thomas Dampf: „Überdenken Sie Ihre Beziehung aber lieber, sonst steht auf dem Aktendeckel noch einmal Mord!“ (fell)

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