Rasinger fordert Erleichterungen für börsewillige KMU

Wien (APA) - Kleinanlegerschützer Wilhelm Rasinger fordert in seinem „Aktionsplan für den Kapitalmarkt“ eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen, u...

Wien (APA) - Kleinanlegerschützer Wilhelm Rasinger fordert in seinem „Aktionsplan für den Kapitalmarkt“ eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen, um Unternehmen den Weg an die Börse zu erleichtern und den Anlegerschutz sinnvoll zu stärken. „Unser Börsezettel schmilzt in der Sonne dahin“, beklagte Rasinger am Dienstag im Klub der Wirtschaftspublizisten in Wien.

Es müsse für Privatanleger die Möglichkeit geben, ihr Erspartes sinnvoll anzulegen, andererseits gebe es für die Unternehmen einen Druck weg vom Fremdkapital zur Eigenkapital-Finanzierung. „Wir haben auf der einen Seite Anleger, die derzeit beim Sparen höchstens homöopathische Zinsen bekommen, und auf der anderen Seite haben Sie Unternehmungen, die auch das Interesse haben, zu Eigenkapital zu kommen“, sagte Rasinger.

Wichtig wären seiner Ansicht nach vor allem Erleichterungen für börsewillige KMU, bei denen ein Handel einmal wöchentlich oder sogar monatlich ausreichend wäre. „Ich brauche nicht in Sekunden oder Millisekunden oder Nanosekunden jeden Moment ein- und aussteigen zu können.“ Entlasten könnte man kleine und mittlere Unternehmen auch bei den Anforderungen für Zwischenberichte und Kapitalmarktprospekte. „Kaum ein Anleger kauft eine Aktie aufgrund des Kapitalmarktprospekts, das ist nur eine Arbeitsplatzsicherung für die beratenden Berufe.“ Ein verständlicher Basisprospekt mit einem Umfang von zehn Seiten wäre ausreichend, so der Anlegerschützer. Bei Kapitalerhöhungen könnte man auf einen Prospekt überhaupt verzichten, mit Anlegerschutz habe das nur verbal zu tun.

Für die Anleger müsse es die Möglichkeit geben, auch zu fairen Bedingungen aus einer Beteiligung wieder auszusteigen, forderte Rasinger. Bei Erreichen der 90-Prozent-Schwelle müsse es ein verpflichtendes Angebot an die Streubesitz-Aktionäre geben.

„Ein heikles Thema“ seien die Pflichtveröffentlichungen in der „Wiener Zeitung“, sagte Rasinger. „Ich bin sehr wohl für eine Printveröffentlichung, aber in einer Schriftgröße, die lesbar ist.“ Dafür würde eine Basisversion reichen mit Jahresbericht, Vorständen und Aufsichtsräten, dem Wirtschaftsprüfer sowie der E-Mail- und der Internet-Adresse.

Die Vergütungsberichte sollten vereinheitlicht werden. „Jeder strickt sich seinen Vergütungsbericht nach seinen eigenen Vorstellungen, daher ist die Vergleichbarkeit untereinander nicht gegeben.“

Bei der Reform des Übernahmerechts sollte es zu einer Reduktion der Schwelle von 30 Prozent kommen.

„Was mir sehr weh tut: Das differenziert wird zwischen der Kapitalertragssteuer für Spareinlagen und Wertpapiere.“ Es sollte nur einen Satz von 27,5 Prozent geben und dafür sollte das Bausparen KeSt-Frei sein. Bei der Vermögenszuwachssteuer ist Rasinger für eine Begrenzung auf fünf bis zehn Jahre. „Jemand, der ein Wertpapier fünf oder zehn Jahre hält, den als Spekulanten zu bezeichnen, ist sehr keck.“

Aufgabe der staatlichen Beteiligungsholding ÖBIB ist es nach Ansicht von Rasinger „sicher nicht nur, sich mit Casino-Problemen zu beschäftigen“, sondern sie könnte als verlässlicher Kernaktionär auftreten. Geradezu ein Modellfall, „wo das hervorragend gelungen ist“, sei die voestalpine mit einer Mitarbeiterbeteiligung von knapp 15 Prozent und zwei verlässlichen Kernaktionären. Eine solche Rolle als verlässlicher Kernaktionär könnte auch die ÖBIB einnehmen, meint Rasinger.

So sollte die ÖBIB etwa die Kelag vom Land Kärnten übernehmen, mit eine Rückkaufsmöglichkeit für das Land, wenn es sich finanziell wieder erholt habe. Auch die Anteile des französischen Energiekonzerns Electricite de France (EdF) am mehrheitlich im Landeseigentum stehenden Energieversorger Energie Steiermark AG (ESTAG) könnte die ÖBIB übernehmen und später an die Börse bringen, schlägt Rasinger vor. „Es wäre schön, wenn der Österreicher an seinen eigenen Unternehmen beteiligt sein kann.“

Beim Verbund stellt er sich die Frage: „Was haben dort die EVN und die Wiener Stadtwerke verloren?“ Sie seien Konkurrenten und Kunden.

Als positiv vermerkte der Anlegerschützer die Abschaffung der Kapitalverkehrssteuer ab 1.1. 2016. Spürbar sei auch die Verdoppelung des Freibetrages für die Mitarbeiterbeteiligung auf 3.000 Euro. „Da hoffe ich nur, dass die Unternehmungen das auch tatsächlich nützen.“