Heta - Kärntner Landesholding legte Restrukturierungsplan vor
Klagenfurt/Wien (APA) - Die Kärntner Landesholding hat am Dienstag ihren Restrukturierungsplan vorgelegt. Nach Angaben der Holding ist der P...
Klagenfurt/Wien (APA) - Die Kärntner Landesholding hat am Dienstag ihren Restrukturierungsplan vorgelegt. Nach Angaben der Holding ist der Plan vom Landesgericht Klagenfurt genehmigt worden, er wurde um 16.00 Uhr online gestellt. Eine der Voraussetzungen für den Restrukturierungsplan ist die am Vormittag im Ministerrat beschlossene Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG).
In dem Plan, der unter http://www.abel-abel.at einsehbar ist, heißt es wörtlich: „Das Land Kärnten und die Antragstellerin treten, in einer noch näher zu beschreibenden Struktur, mit einem Angebot zum Ankauf an die Gläubiger jener Anleihen, Schuldscheindarlehen und bestimmte landesbehaftete Darlehen der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) heran, für die, unpräjudiziell der Sach- und Rechtslage, sowohl eine Ausfallsbürgschaft des Landes Kärnten (...) als auch eine Ausfallsbürgschaft der Antragstellerin (...) vorgesehen ist.“ Land und Landesholding seien für den Fall einer einvernehmlichen Lösung bereit, im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen einen Beitrag zur Gesamtlösung zu leisten. Der Bund habe grundsätzlich zugesagt, dem Land bzw. einer von diesem gegründeten Zweckgesellschaft eine Finanzierung „maximal bis zur Höhe des zu erwartenden Recovery aus der Abwicklung der HETA zur Verfügung zu stellen“. Damit könne man den Heta-Gläubigern ein Angebot unterbreiten.
Sollten die „potenziellen Haftungsgläubiger“ zustimmen, wäre eine Durchführung bis Ende des Jahres möglich. Das derzeitige potenzielle Klagsrisiko wird in dem Plan mit rund 13,4 Mrd. Euro beziffert. Die Landesholding weist Aktiva in der Höhe von 556,7 Mio. Euro aus, das Eigenkapital lag zum Jahresende 2014 bei knapp 539 Mio. Euro. Die Erfolgsaussichten werden von der Holding als gegeben angenommen, immerhin sei dieser Plan samt Vergleichsangebot für die potenziellen Haftungsgläubiger „in jeder Hinsicht vorteilhafter“. Das Angebot entspreche dem wirtschaftlich Möglichen und dem rechtlich Zulässigen.
Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) sieht ebenfalls gute Chancen, zu einer Einigung mit den Heta-Gläubigern zu kommen. Die Änderung des FinStaG sei ein „enorm wichtiger Schritt“ am Weg zu einer Lösung des Problems.
Die Landesholding hatte im Juni das Reorganisationsverfahren beim Landesgericht Klagenfurt beantragt. So will man angesichts der Milliardenklagen im Zusammenhang mit der Heta-Abwicklung rechtlich abgesicherte Schritte unternehmen. Denn Maßnahmen im Rahmen einer Reorganisation genießen im Nachhinein einen gewissen Anfechtungsschutz.
Der erste Schritt im Reorganisationsverfahren war eine Überprüfung der Solvenz des Unternehmens. Prüfer Karl Engelhart stellte fest, dass es in der Bilanz zum Jahresende 2014 keinen Hinweis auf eine mögliche Zahlungsunfähigkeit gebe. Im Status 30. 6. 2015 zeige sich, dass Verbindlichkeiten getilgt wurden und auf etwas mehr als vier Mio. Euro gesunken sind. Die KLH verfügte zu dem Zeitpunkt über 23,4 Mio. Euro an liquiden Mitteln zusätzlich zu den Mitteln im Zukunftsfonds. Engelhart muss jetzt auch den Reorganisationsplan beurteilen, für sein Gutachten hat er 30 Tage Zeit.
Bezüglich der Haftungen gibt es derzeit Klagen in der Höhe von deutlich mehr als drei Mrd. Euro, wobei die größte Einzelposition die Bayerische Landesbank mit 2,5 Mrd. darstellte. Diese sollte aber mit dem Ministerratsbeschluss zu einem Vergleich mit dem Freistaat Bayern obsolet geworden sein.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA498 2015-09-22/16:28