Flüchtlinge - Ungarn muss Entschädigung an drei Somalis zahlen

Straßburg (APA/AFP) - Wegen der Inhaftierung von drei somalischen Flüchtlingen hat der beim Europarat angesiedelte Europäische Gerichtshof f...

Straßburg (APA/AFP) - Wegen der Inhaftierung von drei somalischen Flüchtlingen hat der beim Europarat angesiedelte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Ungarn am Dienstag zu einer Entschädigungszahlung von 22.500 Euro verurteilt.

Die drei Somalis, die im November 2011 und damit lange vor der aktuellen Flüchtlingskrise an der Grenze zu Serbien aufgegriffen worden waren, hatten argumentiert, dass die Inhaftierung angesichts ihrer Asylanträge nicht gerechtfertigt gewesen sei. Das Gericht gab ihnen Recht. Ungarn muss nun 7.500 Euro an jeden der drei Betroffenen zahlen, hat aber drei Monate Zeit, um Berufung einzulegen.

Die drei Somalis waren im November 2011 vor der islamistischen Al-Shabaab-Miliz in ihrer Heimat nach Ungarn geflüchtet. Weil sie keine Dokumente bei sich hatten, wurden sie an der ungarisch-serbischen Grenze festgenommen. Anschließend sollten sie nach Serbien abgeschoben werden, was aber nicht geschah. Während ihrer Wartezeit blieben die Männer bis zum März 2012 in Haft. Anschließend wurde ihnen Asyl verweigert, stattdessen erhielten sie eine Art Schutzstatus, was ihnen den Aufenthalt in Ungarn ermöglichte. Dort leben sie noch heute.

Ungarn geht derzeit hart gegen die tausenden Flüchtlinge vor, die jeden Tag über die sogenannte Balkanroute versuchen, über das Land weiter nach Westeuropa zu gelangen. Die Regierung in Budapest ließ die Grenze zu Serbien inzwischen mit einem Zaun und Stacheldraht vollständig abriegeln und errichtet derzeit ähnliche Sperranlagen an den Grenzen zu Kroatien und Rumänien. Neue Gesetze sehen zudem Haftstrafen für den illegalen Grenzübertritt vor, zudem wurden die Befugnisse von Armee und Polizei beim Einsatz gegen Flüchtlinge deutlich ausgeweitet.

~ WEB http://www.echr.coe.int/echr/ ~ APA588 2015-09-22/19:21