Hypo-U-Ausschuss - Bures zieht zufriedene Zwischenbilanz

Wien/Klagenfurt (APA) - Nach 30 Hypo-U-Ausschusssitzungen und der Befragung von 57 Auskunftspersonen hat die Nationalratspräsidentin und Hyp...

Wien/Klagenfurt (APA) - Nach 30 Hypo-U-Ausschusssitzungen und der Befragung von 57 Auskunftspersonen hat die Nationalratspräsidentin und Hypo-U-Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ) eine zufriedene Zwischenbilanz gezogen. „Viele Bedenken konnten zerstreut werden“, sagte sie am Dienstagabend vor Journalisten in Wien. „Der Ausschuss funktioniert.“

Bures lobte die schnelle rechtliche Prüfung der Aktenschwärzungs-Problematik durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) innerhalb von sechs Wochen. Laut VfGH-Entscheid dürfen die Ministerien und die Bankenaufsichtsorgane dem U-Ausschuss nur ungeschwärzte Akten und Dokumente liefern. Dass für die Hypo-Abbaugesellschaft Heta keine Vorlagepflicht herrscht und sie keine Akten liefern muss, sei rechtlich klar gedeckt, weil die Heta kein Bundesorgan sei, so die Ausschussvorsitzende. Um dies zu ändern, müsste man eine Gesetzesänderung vornehmen.

Bisher sind dem U-Ausschuss rund 1,9 Millionen Dokumente mit 15 Millionen Seiten zum Hypo-Milliardendebakel geliefert worden. Nur 5 Prozent der Dokumente fällt unter die Geheimhaltungsstufen. Um die Verarbeitung dieser Daten zu bewältigen, hat das Parlament kräftig in die IT-Infrastruktur des Hohen Hauses investieren müssen.

Ihre Rolle als Ausschussvorsitzende sieht Bures als moderierende Funktion. Beim U-Ausschuss gehe es um die politisches Verantwortung und Lehren für die Zukunft. „Das Parlament ist kein Gerichtssaal“, betonte sie. Es gebe unter den Abgeordneten im U-Ausschuss einen Wettstreit, wer das spannendste Dokument oder die beste Frage stelle. Das sei aber normal, und Wettbewerb würde anspornen. „Ich bewerte nicht die Arbeit der Abgeordneten und vergebe keine Haltungsnoten“, zeigte sich die Ausschussvorsitzende diplomatisch.

Die Befürchtung, dass am Ende des Hypo-U-Ausschusses die Zeit knapp wird, sieht Bures nicht. Die Abgeordneten seien selbstbewusst genug, sich genug Zeit zu nehmen. Theoretisch gebe es auch die Möglichkeit für einen zweiten Hypo-U-Ausschuss, wenn sich die Oppositionsparteien dafür aussprechen würden. Der Ausschuss darf laut Verfahrensregeln maximal zwölf Monate dauern, zwei zusätzliche Monate sind für das Verfassen des Endberichts vorgesehen. Die Minderheit kann den Ausschuss dann einmal für drei Monate verlängern, die Mehrheit auch noch einmal für drei Monate. Insgesamt könnte der Ausschuss also bis zu 20 Monate dauern.

Der Hypo-U-Ausschuss hat Ende Februar 2015 seine Arbeit aufgenommen. Nach der Diskussion um Verfahrensregeln und Aktenlieferungen startete die Befragung der ersten Auskunftsperson am 8. April. Der Ausschuss ist der erste, der nach der neuen Rechtslage von der Opposition eingesetzt wurde. Es werde beim Hypo-U-Ausschuss Pionierarbeit für die nächsten U-Ausschüsse geleistet, betonte Bures.

Der Entwurf des Abschlussberichtes zum Hypo-U-Ausschuss wird von Verfahrensrichter Walter Pilgermair unter Einbindung von Bures erstellt und dann später vom Ausschuss beschlossen. „Ich hoffe, dass er von vielen getragen wird“, so Bures. Der Bericht werde „die Ergebnisse des Ausschusses objektiv zusammenfassen“, in einer komprimierten Form ohne etwas wesentliches auszulassen, versicherte die Ausschussvorsitzende.