Heta-Streit - Buhlen um zwei Drittel der Anleihen mit Landeshaftung

Wien/Klagenfurt (APA) - Die Republik Österreich will mit einer Gesetzesänderung die Grundlage dafür schaffen, dass sie Anleihen der Heta, Ab...

Wien/Klagenfurt (APA) - Die Republik Österreich will mit einer Gesetzesänderung die Grundlage dafür schaffen, dass sie Anleihen der Heta, Abbaueinheit der Kärntner Hypo, für die das Land Kärnten haftet, mit einem Abschlag ablösen kann, ohne dass einzelne Gläubiger einen Kompromiss zu Fall bringen können. Dazu wurde im Gesetz eine Zwei-Drittel-Schwelle für die Zustimmung vorgeschrieben.

Der Finanzminister wird ermächtigt, Angebote für den Erwerb von Schuldtiteln zu legen, wenn dafür eine vom Landesgesetz angeordnete Haftung besteht und der Erwerb im öffentlichen Interesse steht. Wenn Gläubiger, die zusammen zwei Drittel des Nominale aller Heta-Anleihen mit Landeshaftung halten, bereit sind, ihre Papiere mit einem bestimmten Abschlag zu verkaufen, dann dürfen auch die restlichen Gläubiger keine höhere Landeshaftung geltend machen, sieht das Gesetz vor.

Basis dafür ist der Gedanke der Gleichbehandlung: Es dürfe nicht eine Minderheit bessergestellt werden als die qualifizierte Mehrheit, die dem Abschlag zugestimmt hat. Die Republik beruft sich auf internationale Regelungen, die ebenfalls auf die Zwei-Drittel-Mehrheit für wesentliche Änderungen bei den Anleihebedingungen abstellen.

Das Angebot an die Gläubiger soll je nach Rang der Forderung (nachrangig oder nicht) gestaffelt sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Heta (also die erwartete Quote nach der Abwicklung) und des Landes Kärnten berücksichtigen. Wobei die Finanzkraft des Landes unter Ausschluss der Mittel und Vermögen berechnet wird, die für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nötig sind. Zugleich geht es dem Gesetzgeber auch um eine „gerechte Lastenteilung“ zwischen Heta und Land Kärnten. Die einzelnen Angebote für die Anleihenpools sollen öffentlich ausgeschrieben werden und auch ausweisen, mit welchem Betrag die Forderung aus der Anleihe und die Haftung abgegolten werden.

Mit der Gesetzesänderung wird auch der Generalvergleich zwischen BayernLB, Heta, Land Kärnten und Republik Österreich auf eine rechtliche Basis gestellt. Im Wesentlichen sollen durch eine Zahlung der Heta - die die Republik Österreich vorstreckt - über 1,23 Mrd. Euro an die BayernLB zahlreiche große Prozesse im Gesamtstreitwert von rund 13 Mrd. Euro bereinigt werden.

So sind in München mehrere Verfahren mit einem Streitwert von 4,853 Mrd. Euro anhängig, wo es um die Frage geht, ob ein Geldfluss der BayernLB an ihre Tochter Hypo Alpe Adria Eigenkapital oder ein Kredit war. In Österreich sind noch drei Verfahren anhängig: Die Republik Österreich verlangt aus dem Notverstaatlichungsvertrag vom 29.12.2009 rund 3,5 Mrd. Euro von der BayernLB. Die BayernLB macht ihrerseits aus dem Aktienkaufvertrag 1,03 Mrd. Euro und 1,587 Mrd. Schweizer Franken geltend. Und die BayernLB klagt von der Kärntner Landesholding rund 2,5 Mrd. Euro Ausfallsbürgschaft ein. Alle diese Verfahren sollen mit dem Kompromiss zu den Akten gelegt werden.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA643 2015-09-22/21:55