Aufnahmezwang für Osteuropäer und freiwillige Teilnahme der Schweiz

Brüssel (APA/AFP) - Es war ein Paukenschlag, wie es ihn seit Beginn der Flüchtlingskrise in der EU noch nicht gegeben hat. Mit einem Mehrhei...

Brüssel (APA/AFP) - Es war ein Paukenschlag, wie es ihn seit Beginn der Flüchtlingskrise in der EU noch nicht gegeben hat. Mit einem Mehrheitsentscheid hat die Mehrheit der EU-Staaten osteuropäische Länder gezwungen, sich an der Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen innerhalb Europas zu beteiligen. Fragen und Antworten rund um den Beschluss der EU-Innenminister vom Dienstag, der auch beim EU-Gipfel am Mittwochabend noch für Gesprächsstoff sorgen dürfte:

Wer profitiert von der Umverteilung?

Italien bekommt 15.600 Flüchtlinge abgenommen und Griechenland 50.400. Ursprünglich sollten auch aus Ungarn 54.000 Flüchtlinge auf andere Länder verteilt werden. Die Regierung in Budapest als vehemente Quotengegnerin wollte das aber nicht.

Was passiert nun mit Ungarns Kontingent?

Es wird nach dem ersten Jahr grundsätzlich auch Italien und Griechenland zugeschlagen. Allerdings kann die EU-Kommission vorschlagen, dass auch andere EU-Länder in Notsituationen Flüchtlinge abgenommen bekommen. Laut Innenministerin Johanna Mikl-Leinter (ÖVP) könnte dies auch Österreich betreffen. Von Diplomaten hieß es, Kroatien habe Bedarf angemeldet.

Welche Länder haben gegen die Umverteilung gestimmt?

Neben Ungarn auch Tschechien, Rumänien und die Slowakei. Finnland hat sich enthalten. Aus der Front der Quotengegner ausgebrochen ist Polen. Es stimmte dafür.

Sind Mehrheitsbeschlüsse bei den Innenministern ungewöhnlich?

Der Zwang zur Einstimmigkeit in der EU wurde durch den 2009 in Kraft getretenen Reformvertrag von Lissabon weitgehend beseitigt. Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit sind heute über alle Ressorts hinweg die am stärksten verbreitete Abstimmungsmethode. Im innenpolitisch besonders sensiblen Asyl- und Migrationsbereich sind sie aber ungewöhnlich.

Sind die Quotengegner zur Aufnahme verpflichtet?

Ja, es handelt sich um einen rechtlich bindenden Beschluss. Verweigerern droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Der Streit könnte dann bis zum Europäischen Gerichtshof gehen und die Verhängung von Zwangsgeldern zur Folge haben.

Welche Ausnahmen sind möglich?

Bei „außergewöhnlichen Umständen“ können Länder vorübergehend eine Aussetzung der Aufnahme für bis zu 30 Prozent der für sie vorgesehenen Flüchtlinge verlangen. Dies ist aber maximal für zwölf Monate möglich. Als Beispiel für außergewöhnliche Umstände nennt der Ratsbeschluss „einen plötzlichen und massiven Zustrom von Drittstaatenangehörigen“ in dem betreffenden Land.

Wer muss nicht an der Flüchtlingsaufnahme teilnehmen?

Neben Italien und Griechenland, die ja entlastet werden sollen, wird Großbritannien keine Flüchtlinge aufnehmen, weil es auf seine Ausnahmeregelungen in der EU-Innenpolitik pocht. Passen könnten wegen Sonderregelungen auch Irland und Dänemark, sie wollen aber nach jüngsten Angaben der EU-Kommission mitmachen: Irland ist laut Kommission mit der Aufnahme von 4.000 Menschen dabei und Dänemark nimmt 1.000 Flüchtlinge auf.

Welche Nicht-EU-Länder machen mit?

Norwegen und die Schweiz haben ihre Bereitschaft erklärt, sich an der Umverteilung zu beteiligen. Zahlen für sie gibt es noch nicht.

Welche Flüchtlinge werden umverteilt?

Nur die mit einer hohen Chance auf Asyl. Die Schwelle wurde dabei auf über 75 Prozent Anerkennungsquote im EU-Schnitt festgelegt. Zuletzt war das bei Syriern, Eritreern und Irakern der Fall.

Gibt es einen finanziellen Ausgleich für die Aufnahme der Flüchtlinge?

Ja, aufnehmende Staaten bekommen 6.000 Euro pro Asylbewerber. Griechenland und Italien bekommen ihrerseits pro Kopf 500 Euro, um die Beförderungskosten für die Überstellung zu decken.

Müssen die Flüchtlinge in dem EU-Land bleiben, in das sie verteilt werden?

Ja, eine sogenannte Sekundärmigration in andere EU-Länder soll ausgeschlossen werden. Wer dies dennoch tut, wird notfalls zwangsweise in das festgelegte Aufnahmeland zurückgebracht.