EU-Vertragsverletzung - BMI verweist auf Gesetzesänderung 2015
Wien (APA) - Das Innenministerium hat im Zusammenhang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen europäischer Asylvorschriften auf eine a...
Wien (APA) - Das Innenministerium hat im Zusammenhang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen europäischer Asylvorschriften auf eine aktuelle Gesetzesänderung verwiesen. Grundsätzlich will man aber das Schreiben der EU-Kommission abwarten und prüfen, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
Jene Teile der relevanten EU-Asylrichtlinien, die das Innenministerium betreffen, seien durch das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015, das am 20. Juli dieses Jahres in Kraft getreten sei, umgesetzt worden. Die Änderungen seien auch der EU-Kommission offiziell bekannt gegeben worden.
Inwieweit nun der Vorwurf der mangelnden Umsetzung von Asylvorschriften den Wirkungsbereich des Innenressorts betrifft, könne noch nicht beurteilt werden. Für eine endgültige Beurteilung will das Ministerium das Schreiben der Kommission abwarten.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) wollte das Vertragsverletzungsverfahren noch nicht kommentieren. „Zuerst muss man den Vorwurf kennen und haben“, meinte er im Ö1-“Mittagsjournal“.