Sozialpartner und IV wollen Bundeskompetenz für Kindergärten

Wien (APA) - Ein einheitliches Rahmengesetz und die Bündelung der Kompetenzen im Kindergartenbereich in der Hand des Bundes wünschen sich di...

Wien (APA) - Ein einheitliches Rahmengesetz und die Bündelung der Kompetenzen im Kindergartenbereich in der Hand des Bundes wünschen sich die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung (IV) in ihrem gemeinsamen Programm für Elementarbildung. Auch die Forderung nach einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr und eine Pro-Kopf-Finanzierung sind in dem am Mittwoch in Wien vorgestellten Papier enthalten.

Die Anstoßfinanzierungen des Bundes zum Ausbau des Angebots an Kindergartenplätzen müssten in jedem Fall fortgesetzt werden, erklärte Arbeiterkammer(AK)-Präsident Rudolf Kaske. Diese Mittel würden aktuell nicht einmal in allen Bundesländern voll ausgeschöpft. Ein Grund dafür sei auch, dass in manchen Gemeinden, die als Träger der Kindergärten fungieren, die Angst bestehe, nach dem Ausbau von Plätzen auf den laufenden Kosten sitzen zu bleiben. Daher sollte sich die Finanzierung am tatsächlichen Angebot und damit an der Anzahl der betreuten Kinder am Standort orientieren.

Genaue Angaben zur Höhe dieser Mittel konnten die Vertreter der Wirtschaftskammer (WKÖ), des Gewerkschaftsbundes (ÖGB), der Landwirtschaftkammer, der AK und der IV noch nicht machen. Man werde aber in nächster Zeit Vorschläge vorlegen, so Kaske. IV-Präsident Georg Kapsch schwebt ein einheitlicher Basissatz inklusive Zusatzmittel vor, die sich etwa nach der sozialen Zusammensetzung oder regionalen Bedürfnissen richten.

Da im elementarpädagogischen Bereich in neun Bundesländern neun verschiedene Standards gelten, dränge sich das Bild des „Fleckerlteppichs“ auf, so die ÖGB-Vizepräsidentin Renate Anderl - daher die gemeinsame Forderung nach einem Bundesrahmengesetzes, in dem etwa Gruppengrößen, Vor- und Nachbereitungszeiten oder die räumlichen Erfordernisse geregelt werden. Die momentane „Zersplitterung“ sei hinderlich, was die frühe Förderung der Kinder betrifft, zeigte man sich einig.

Das werde klar, wenn man sich vor Augen führe, dass ein pädagogischer Austausch zwischen Kindergarten und Volksschule am Übergang dorthin nicht überall möglich ist. Es brauche eine einheitliche Zuständigkeit des Bundes. Wie in den meisten EU-Ländern sollte das Bildungsministerium für die Gesetzgebung zuständig sein.

Gerade der Übertritt in die Volksschule werde von vielen Kinder immer noch als „ein Schritt in eine andere Welt erlebt“, so WKÖ-Präsident Christoph Leitl. Der Kindergarten sei aber bei weitem keine Aufbewahrungsstätte mehr, sondern eine Bildungseinrichtung. Man müsse sich daher mehr um „fließende Übergänge“ bemühen. Dazu zähle auch, dass Kinder beim Volksschuleintritt zumindest so gut Deutsch können, um dem Unterricht zu folgen. Auch aus diesem Grund müsse das zweite verpflichtende Kindergartenjahr kommen, da es die Chancengleichheit erhöhe, erklärte auch Kaske.

Der Arbeitnehmervertreter pochte auf zusätzliche Kindergartenplätze, deren Öffnungszeiten mit Vollzeitbeschäftigungen der Eltern vereinbar sind. Noch kommen die Kindergärten im österreichweiten Schnitt auf etwa 27 Schließtage und somit mehr, als der durchschnittliche Beschäftigte Urlaub hat. Trotz „deutlicher Fortschritte in den vergangenen Jahren“ gebe es punkto Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern kleiner Kinder noch viel zu tun.

Laut Anderl ist der Kindergarten momentan auch ein relativ „männerfreier Raum“, denn der Anteil männlicher Kindergartenpädagogen in Österreich liegt bei lediglich zwei Prozent. Um einen besseren Umgang mit Diversität zu erlernen, brauche es auch für kleine Kinder männliche Bezugspersonen sowie mehr Menschen mit Migrations- oder mehrsprachigem Hintergrund, die in dem Bereich tätig sind.