Flüchtlinge- Deutsche Koalition will Gesetze im Eilverfahren umsetzen
Berlin (APA/AFP) - Union und SPD in Deutschland wollen die gesetzlichen Änderungen im Rahmen ihres geplanten Maßnahmenpakets zur Flüchtlings...
Berlin (APA/AFP) - Union und SPD in Deutschland wollen die gesetzlichen Änderungen im Rahmen ihres geplanten Maßnahmenpakets zur Flüchtlingspolitik im Eilverfahren umsetzen. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Christine Lambrecht sagte am Mittwoch in Berlin, am kommenden Dienstag sollten die Vorlagen in einer Sondersitzung des Bundeskabinetts und am selben Nachmittag von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden.
Durch dieses parallele Vorgehen lässt sich die erforderliche Einbeziehung des Bundesrats beschleunigen. Möglichst bereits am 15. Oktober soll laut Lambrecht das Gesetzespaket vom Bundestag verabschiedet werden, ebenfalls noch im Oktober vom Bundesrat. Dies würde allerdings eine Verkürzung der normalen parlamentarischen Beratungsfristen voraussetzen, der auch die Opposition zustimmen müsste. Zum 1. November sollen die Neuregelungen dann nach dem Wunsch von Union und SPD in Kraft treten.
Das Maßnahmenpaket sieht eine Reihe von Verschärfungen des Asylrechts vor, zugleich allerdings auch erweiterte Möglichkeiten für Integrationsangebote. Einzelheiten seien aber „noch im Fluss“, sagte Lambrecht. Gespräche gebe es beispielsweise noch auf Wunsch der Union über die geplante Ausgabe von Gesundheitskarten auch an Asylbewerber sowie über Leistungen an Flüchtlinge, für deren Asylverfahren nach dem europäischen Dublin-Abkommen eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Hier hatte Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) zunächst drastische Einschnitte geplant, dies auf Wunsch der SPD dann aber teilweise wieder zurückgenommen. Dies stößt nun in der Union auf Widerstand.
Über das Maßnahmenpaket soll auch bei einem Spitzentreffen von Bund und Ländern am Donnerstag beraten werden. Dabei geht es vor allem um eine stärkere finanzielle Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen.
Für eine Abschaffung der Straftatbestände unerlaubte Einreise und illegaler Aufenthalt in Deutschland sprach sich unterdessen die Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus. Es stelle sich die Frage, ob der damit verbundene Ermittlungs- und Verwaltungsaufwand „überhaupt noch vertretbar und vor allem notwendig ist“, schrieb der stellvertretende GdP-Vorsitzende Jörg Radek nach Gewerkschaftsangaben vom Mittwoch an de Maiziere und Justizminister Heiko Maas (SPD). Radek wies darin darauf hin, dass beispielsweise in Österreich solche Delikte als Ordnungswidrigkeiten eingestuft würden.
„Die hierzulande eingeleiteten Strafverfahren werden nahezu vollständig von den Staatsanwaltschaften unter Zustimmung der Gerichte wegen geringer Schuld der Täter und fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung eingestellt“, argumentierte Radek in dem Schreiben weiter. Er sprach von einem „Massendelikt“, das in diesen Wochen „hunderttausendfach“ auftrete. Erforderlich sei angesichts der hohen Flüchtlingszahlen ein Bürokratieabbau.
Nach einem Bericht der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom Mittwoch erstatteten deutsche Grenzbehörden allein in den vergangenen drei Monaten mehr als 100.000 Strafanzeigen gegen Flüchtlinge wegen unerlaubter Einreisen und illegalen Aufenthalts. Davon stammten demnach über 65.000 Anzeigen aus Bayern, hieß es unter Berufung auf interne Statistiken der Bundespolizei.
In den vergangenen Monaten waren hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, nach offizieller Definition in der Regel ohne Erlaubnis zum Grenzübertritt. Die deswegen eingeleiteten Strafverfahren belasten nicht nur die Polizei, sondern blockieren zunehmend auch die Arbeit der Gerichte.
Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will indes die Spendenbereitschaft der Bevölkerung für Flüchtlinge unterstützen. Das Finanzministerium erließ am Mittwoch eine Reihe von Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen. Wer etwa für Sonderkonten von Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Flüchtlingen spendet, benötigt für die Steuererklärung nur einen vereinfachten Spendennachweis. Ausreichend soll etwa ein Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug eines Kreditinstituts oder der Ausdruck bei Online-Banking sein.
Schenkungen zu ausschließlich mildtätigen Zwecken zugunsten der Flüchtlingshilfe sind dem Beschluss zufolge von der Schenkungssteuer befreit. Außerdem können Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Bruttolohns verzichten. Der Betrag wird dann vom Arbeitgeber einbehalten und an eine Einrichtung für Flüchtlingshilfe überwiesen. Diese Arbeitslohnspende wird nicht auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn angerechnet.
Für Organisationen sehen die Regelungen unter anderem vor, dass alle gemeinnützigen Organisationen unabhängig von ihren eigentlichen Satzungszwecken Spenden für Flüchtlinge sammeln dürfen, sie müssen allerdings auf eine solche Sonderaktion hinweisen. Auch nicht gemeinnützige Organisationen können demnach auf Treuhandkonten Spenden für Flüchtlinge sammeln. Die Zuwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn die Gelder an eine gemeinnützige Organisation für Flüchtlingshilfe weitergeleitet werden.
Gemeinnützige Organisationen dürfen außerdem unverbrauchte Gelder zur Unterstützung von Flüchtlingen einsetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Spender diese Gelder nicht ausdrücklich für einen anderen Zweck gegeben hat.