Heta - Kärntner Landesholding sucht Gläubiger der Heta-Anleihen
Wien/Klagenfurt (APA) - Die Republik Österreich will Investoren, die Heta-Anleihen mit Haftung Kärntens im Wert von 11 Mrd. Euro halten, die...
Wien/Klagenfurt (APA) - Die Republik Österreich will Investoren, die Heta-Anleihen mit Haftung Kärntens im Wert von 11 Mrd. Euro halten, diese Papiere mit einem Abschlag abkaufen. Sie würden dadurch trotz Haftung des Landes weniger erhalten als die Papiere ursprünglich wert waren, sich aber lange und teure Prozesse ersparen. Eine Reorganisation der Kärntner Landesholding soll den Dialog mit den Gläubigern ermöglichen.
Das „Reorganisationsverfahren“ der Kärntner Landesholding (KLH) wurde gestern eingeleitet. Reorganisationen von Unternehmen sind in Österreich selten. Normalerweise finden sie abseits der Öffentlichkeit statt, um nicht den Eindruck von Zahlungsschwierigkeiten zu erwecken. Ein erster Schritt in die Insolvenz sei dieses Instrument aber keinesfalls, sagten die Anwälte Norbert Abel (Kanzlei Abel & Abel) und Mark Kletter (Kanzlei Hausmaninger Kletter) am Mittwoch in Wien vor Journalisten. Er wisse von keinem Fall, wo eine Reorganisation in die Insolvenz geführt hat, betonte Abel. Auch habe der Reorganisationsprüfer für die Heta ausdrücklich festgestellt, dass keine Insolvenz vorliege, auch nicht, nachdem der einseitig von der Republik verfügte Schuldenschnitt (HaaSanG) vom Verfassungsgericht aufgehoben wurde.
Schon am 20. Juli habe es in Klagenfurt ein Treffen mit Vertretern der Gläubiger gegeben, bei dem bereits etwa zwei Drittel der Anleihebesitzer (gemessen am Nominale) vertreten waren. Inzwischen haben sich 75 bis 80 Prozent der Anleihebesitzer gemeldet. Alleine dass sie kamen, zeige ihre Gesprächsbereitschaft, sagen die Anwälte. Gestern, Dienstag, hat der Ministerrat auch eine neue gesetzliche Grundlage vorgeschlagen, wonach es reichen würde, wenn zwei Drittel der Gläubiger einem Kompromiss zustimmen. Dann dürften auch die übrigen Gläubiger nicht mehr die Haftung von Land bzw. KLH in höherem Ausmaß in Anspruch nehmen.
Langsam zeichnet sich die Struktur für den Ankauf der Heta-Anleihen durch die öffentliche Hand ab. Derzeit gibt es Gespräche der KLH mit dem Bund, wonach das Land Kärnten eine Sondergesellschaft (Special Purpose Vehicle/SPV) gründet, diese vom Bund einen Vorschuss erhält und damit Heta-Papiere aufkauft. Noch halten sich alle bedeckt, wie hoch die Quote ausfallen könnte, die den Gläubigern geboten wird. Aber der Großteil der Zahlen liegt schon am Tisch. Drei Stellen müssen letztlich für die Verbindlichkeiten der Heta geradestehen: Die Heta selber dürfte durch den Verkauf ihrer Verbindlichkeiten 45 bis 50 Prozent der Anleihen mit Landeshaftung zurückzahlen können, die zusammen ein Volumen von 11 Mrd. Euro haben. Für den Rest haften KLH und Land Kärnten. In der KLH stehen etwa 550 Mio. Euro in den Büchern, im Wesentlichen der Zukunftsfonds. Zieht man aber Steuern und eine Sonderdividende ab, dürften eher 420 bis 450 Mio. Euro davon übrigbleiben, die für den Ankauf von Heta-Papieren genutzt werden können. Unklar ist bis jetzt, wie viel das Land leisten kann, ohne seine Funktionen als Gebietskörperschaft zu gefährden. Das muss wohl ein Wirtschaftsprüfer oder der Rechnungshof feststellen.
Ein Indiz für die Höhe des Abschlags hat auch die Europäische Zentralbank (EZB) im April geliefert: Damals hat sie den Banken Europas empfohlen, ihre Heta-Papiere mit Landeshaftung zumindest um die Hälfte abzuschreiben. Ohne Landeshaftung sollte die Abschreibung sogar mindestens 95 Prozent betragen. Eine gewisse Erleichterung könnte es in diesem Zusammenhang sein, dass etwa 60 Prozent der Heta-Anleihen (6 bis 7 Mrd. Euro) in Händen deutscher Investoren liegen.
Aber alle diese Überlegungen bleiben graue Theorie, solange nicht zumindest zwei Drittel der Gläubiger (gemessen am Nominale der offenen Heta-Papiere) einem Abschlag zustimmen. Bisher hat sich ein Großteil der Gläubiger in vier Pools zusammengeschlossen, der eine wird von Binder Grösswang sowie der US-Kanzlei Kirkland & Ellis vertreten, die anderen von Wolf Theiss, Freshfields Bruckhaus Deringer bzw. der deutschen Insolvenzverwaltungskanzlei Görk mit Dorda Brugger Jordis. Alle Gruppen seien aber recht lose und es könne auch noch Änderungen geben.
Die nächsten Schritte sind auch klar. Der Reorganisationsprüfer Karl Engelhart (Kanzlei Engelhart & Partner) muss bis zum 17. Oktober kundtun, ob der Plan Aussicht auf Erfolg hat. Und die Sondergesellschaft wird wohl bald, vor Jahresende, einen konkreten in Zahlen gegossenen Vorschlag für die Übernahme von Heta-Anleihen machen müssen. Auf dieser Basis können dann die konkreten Verhandlungen mit den Gläubigern beginnen. Rein organisatorisch wäre ein Abschluss bis Jahresende möglich, meinen Abel und Kletter.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA397 2015-09-23/15:00