Die Pflicht zur Registrierkassa ruft!

Mit Beginn 2016 sind alle Firmen, die mit Kassengeschäften zu tun haben – z. B. in der Gastronomie, im Handel oder Dienstleistungsgewerbe – verpflichtet, sämtliche Geschäftsfälle mit einer Registrierkasse aufzuzeichnen und den Kunden Belege auszuhändigen.
© Vectron

Ab 1.1.2016 unterliegen viele Betriebe der so genannten Registrierkassenpflicht. Große Unsicherheit und viele offene Fragen beschäftigen Österreichs Betriebe und Unternehmen. Fiegl + Spielberger ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Die Firma Fiegl + Spielberger steht als langjähriger Kassenlieferant zu diesem heiklen Thema nicht nur sehr gerne beratend zur Seite, sondern bietet all jenen Firmen, die von dieser Regelung betroffen sind, auch optimale Lösungen an. So sind etwa alle von Fiegl + Spielberger ausgelieferten Vectron-Registrierkassen mit einer kostenlosen Software-Upgrade-Garantie des Herstellers ausgestattet. Dadurch entstehen beim Erwerb einer neuen Kassa keine zusätzlichen Soft- bzw. Hardwarekosten im Folgejahr.

Verpflichtend ab 7500 Euro Jahresbarumsatz

Die Pflicht zur Registrierkassa und Belegerteilung ruft! Das ist amtlich und gilt ab 1.1.2016 für alle Unternehmen, die mehr als 15.000 Euro Jahresgesamtumsatz bzw. mehr als 7500 Euro Jahres-barumsatz verbuchen.

Betriebe müssen dann alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung einzeln erfassen. Der Begriff „Barumsätze“ umfasst dabei auch Zahlungen per Bankomat- oder Kreditkarte, die Hingabe von Barschecks oder ausgegebene Gutscheine, Bons etc. Ausgenommen sind lediglich Betriebe, die in die bisherige „Kaltehänderegelung“ fallen bzw. Erleichterungen gibt es auch für mobile Berufe (mobiler Frisör, Hebamme ?), Vereine und gemeinnützige Organisationen. Es besteht eine Verpflichtung zur Belegausgabe bzw. zur Belegmitnahme des Konsumenten.

Kompetente Betreuung – der technische Support von Fiegl + Spielberger GmbH: Marcus Stamer und Nina Eder.
© Fiegl + Spielberger

Des Weiteren muss jeder Beleg elektronisch gespeichert werden und rückwirkend 7 Jahre lang zu jedem Zeitpunkt elektronisch verfügbar sein. Hinzu kommt, dass mit 1.1.2017 noch ein zusätzlicher Fiskalchip zur weiteren elektronischen Identifizierung erforderlich ist.

Förderung für Anschaffung, Miete als Option

Darüber hinaus gibt es spezielle staatliche Förderungen, die für die Anschaffung einer Registrierkasse eine staatliche Prämie von bis zu 200 Euro ausbezahlen. Die Aufwendungen dafür können in voller Höhe sofort steuerlich abgesetzt werden. In bestimmten Fällen raten die Spezialisten von Fiegl + Spielberger sogar zur Mietvariante.

Kontakt FIEGL + Spielberger

Alle Informationen sowie kostenlose Beratung und optimale Produktlösungen gibt's bei Fiegl + Spielberger.

Tel. 0512/33 33 30

www.fiegl.co.at