Entschädigungsforderung von Contergan-Opfern in Spanien abgewiesen

Madrid (APA/dpa) - Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat eine Entschädigungsforderung von spanischen Opfern des Contergan-Arzneimittelskanda...

Madrid (APA/dpa) - Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat eine Entschädigungsforderung von spanischen Opfern des Contergan-Arzneimittelskandals endgültig zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil des Madrider Landgerichts bestätigt, das im vorigen Jahr einen gegenteiligen Richterspruch von 2013 aufgehoben hatte.

In seiner Urteilsbegründung teilte das Oberste Gericht am Mittwoch mit, die Verjährungsfrist sei zum Zeitpunkt der Anklageerhebung im Jahr 2012 bereits lange abgelaufen gewesen. Etwa 180 Geschädigte hatten im Prozess ursprünglich in erster Instanz für jeden Prozentpunkt der Behinderung eine Entschädigung von jeweils 20.000 Euro zugesprochen bekommen. Der zur Zahlung verurteilte Konzern Grünenthal legte damals Berufung ein.

Das deutsche Pharma-Unternehmen betonte seinerzeit, dass einige spanische Betroffene schon seit 1973 Leistungen von der Conterganstiftung erhielten. Zudem erhielten viele der Kläger finanzielle Unterstützung von der spanischen Regierung.

Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan hatte Ende der 1950er-Jahre einen der größten Arzneimittelskandale ausgelöst. Weltweit kamen 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt.