Französische Justiz wies Klage von Guggenheim-Erben zurück

Paris/Venedig (APA/AFP) - Die französische Justiz hat eine Klage von Nachfahren der Kunstsammlerin Peggy Guggenheim gegen die Solomon Guggen...

Paris/Venedig (APA/AFP) - Die französische Justiz hat eine Klage von Nachfahren der Kunstsammlerin Peggy Guggenheim gegen die Solomon Guggenheim Stiftung zurückgewiesen, die in Venedig ihre Kunstsammlung verwaltet. Ein Berufungsgericht in Paris wies am Mittwoch die Klage der Nachfahren Sandro Rumney, Nicolas Helion und ihrer Kinder zurück und verurteilte sie zur Übernahme der Gerichtskosten von 30.000 Euro.

Der französische Familienzweig hatte der Stiftung vorgeworfen, beim Umgang mit der Kollektion und dem Palais den Willen der exzentrischen Sammlerin zu missachten. Sie hatten deshalb gefordert, dass die Stiftung das Museum in Venedig und dessen Garten in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt und Hinweise auf Namen anderer Stifter streicht.

Der Anwalt Olivier Morice hatte im Mai bei einer Anhörung der Stiftung vorgeworfen, „das Genie Peggy Guggenheims und den völlig außergewöhnlichen Charakter ihrer Sammlung“ kleinmachen zu wollen. Nach dem Urteil kündigte Morice an, dass sie vor das Kassationsgericht ziehen würden, Frankreichs oberstes Gericht. Die Stiftung begrüßte dagegen den Gerichtsbeschluss.

Peggy Guggenheim, die reiche Erbin eines Stahlproduzenten, der beim Untergang der „Titanic“ ums Leben gekommen war, hatte in den 1920er Jahren in Paris die Bekanntschaft zahlreicher Künstler gemacht und begonnen, deren Werke zu kaufen. Später erweiterte sie in London, New York und Venedig ihre Sammlung um weitere Kunstwerke etwa von Picasso, Braque, Miro, Matisse, Dali und Duchamp. Vor ihrem Tod im Jahr 1979 überließ sie ihre Sammlung von mehr als 320 Werken zusammen mit ihrem venezianischen Palais der Stiftung ihres Onkels.